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Bundeswehrsoldaten versehen ihren Dienst in Jordanien. Dort unterliegen sie jordanischem Recht. Ihre Verteidigungsministerin schützt sie nicht.

5. Oktober 2017 / 13:00 Uhr

Deutsche Soldaten unterliegen in Jordanien Scharia-Recht

Wegen eines Streits mit der türkischen Regierung um Besuchsrechte deutscher Abgeordneter bei Bundeswehrsoldaten in Incirlik, hatte die Bundesregierung Anfang Juni die Verlegung des 260 Mann starken Bundeswehr-Kontingents beschlossen. Nach dem Abzug der deutschen Tornado-Aufklärungsjets aus der Türkei sind die 260 Bundeswehrsoldaten und -angestellten seit 2. Oktober in Jordanien stationiert. Sie sollen im Rahmen des internationalen Militäreinsatzes gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak von dort aus Aufklärungseinsätze fliegen. Bis zum Sommer hatte die Bundeswehr diese Einsätze von der Türkei aus geflogen.

Immunität für Politikerkaste, nicht aber für Soldaten

Jordanien profitiert finanziell von der Stationierung und hat diese, soweit bekannt ist, auch angeboten. Aber bis dato fehlt ein formales Stationierungsabkommen mit der jordanischen Regierung.

Im Nahen Osten herrscht religiös geprägte Rechtsprechung. Daher ist es üblich, dass Diplomaten und Parlamentsangehörige Immunität genießen, um Einflussnahme und Willkür in der Rechtsprechung zu verhindern. Nur so ist es möglich, auch in Entwicklungsländern diplomatische Einrichtungen aufrechtzuhalten.

Dem Verteidigungsministerium und dem Außenamt in Berlin ist es jedoch nicht gelungen, den deutschen Soldaten die gleiche Immunität wie für die Politikerkaste zu sichern. Die deutschen Soldaten unterliegen also lokalem, das heißt Scharia-Recht.

Berechtigte Furcht vor Scharia

2016 hatte es ähnliche Diskussionen mit Katar gegeben, wo seither deutsche Offiziere unter Befehl der Anti-IS-Koalition stationiert sind. Dort einigte man sich darauf, dass deutsche Soldaten bei Gesetzesverstößen umgehend ausgeflogen statt vor ein katarisches Gericht gestellt werden. Für den Einsatz in Jordanien fehlt eine solche Vereinbarung.

In letzter Konsequenz können damit deutsche Soldaten zum Tode verurteilt werden. Dafür reicht schon das Zeigen einer Mohammed-Karikatur.

Einsatz beginnt mit Misstrauen

Teil der Aufklärungseinsätze ist das Auswerten der ermittelten Daten. Die jordanische Regierung verbietet unter anderem die Nutzung abhörsicherer Kommunikation für diese Auswertung. Ein Bundeswehroffizier bezeichnete dies als “Alptraum“, denn die Abhörintention der Jordanier könne ja nur gegen die Bundeswehr eingesetzt werden.

Das Verbot Jordaniens, abhörsichere Auswertetechnik zu verwenden, zeigt, dass höchste Vorsicht in der Zusammenarbeit mit jordanischen Behörden angebracht ist. Leidtragende sind die deutschen Soldaten, die dann nach Scharia-Recht abgeurteilt werden.

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