Immer öfter widersetzen sich hochgradig aggressive Asylwerber bei Festnahmen oder simplen Kontrollen und verletzen Polizisten.

17. Jänner 2018 / 22:03 Uhr

#Einzelfall: Afrikaner bietet Polizisten Kokain an und verletzt bei Festnahme zwei Beamte

Dass Festnahmen von Afrikanern oder anderen Schutzsuchenden für Polizisten immer mehr erhebliche Verletzungen zur Folge haben, stößt zunehmend auf Unverständnis in der Bevölkerung. Unser heutiger Einzelfall bestätigt diese Entwicklung.

Schutzsuchender bietet Polizeibeamten Kokain an

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen bot am 15. Januar ein 22-Jähriger aus Guinea-Bissau einem Polizeibeamten (40) Kokain zum Kauf an. Als der Mann daraufhin vorläufig festgenommen werden sollte, leistete er erheblichen Widerstand. Der mutmaßliche Dealer versuchte, sich mit aller Kraft aus den Griffen des Polizeibeamten und seines 26-jährigen Kollegen zu befreien.

Afrikaner fügt Polizisten Platz- und Schnittwunden zu

Als er kurzfristig einen Arm aus dem Griff der Beamten lösen konnte, schlug er dem 26-jährigen Polizisten mehrfach den Ellenbogen ins Gesicht. Dadurch erlitt der Beamte eine Platzwunde an der Oberlippe und einen Riss am Schneidezahn. Die Beamten versuchten nun, den Schutzsuchenden an einer Hauswand zu fixieren, wo er seine Gegenwehr fortsetzte. Dabei zog sich der 40-jährige Polizist eine Platz-/Schnittwunde an der Hand zu, die später genäht werden musste.

25 bis 30 Personen randalieren wegen Festnahme des Dealers

Der Migrant konnte schließlich trotz weiter andauernder Gegenwehr von den Beamten gefesselt und am Boden fixiert werden. Während der Festnahme sammelten sich 25 bis 30 Personen auf der Straße, die lautstark ihren Unmut über die Festnahme kundtaten. Zudem randalierten einige Personen, indem sie mobile Verkehrszeichen umherwarfen. Die beiden Polizisten wurden ambulant in Krankenhäusern behandelt, einer der beiden ist dienstunfähig. Der mutmaßliche Dealer wurde anschließend einem Haftrichter zugeführt. Quelle: Polizei Hamburg.

Hier alle Einzelfälle vom Jänner 2018.

 

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