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Selbst aus Schweden “flüchten” Asylsuchende nach Deutschland

2. Dezember 2018 / 07:51 Uhr

Aus skandinavischen Ländern “flüchten” immer mehr unerwünschte Personen nach Deutschland

Man muss schon einiges auf dem Kerbholz haben, um aus Schweden oder anderen skandinavischen Ländern ausgewiesen bzw. abgeschoben zu werden. Vergewaltiger und sonstige Verbrecher will man nur in den seltensten Fällen dort loswerden. Es hat sich bei solcher Art “betroffenen” Personen jedoch mittlerweile herumgesprochen, dass man als “Schutzsuchender” in Deutschland bei Mutti Merkel die ganze Asylprozedere erneut durchlaufen kann. Das ist wohl der Grund, dass nicht nur aus Schweden, sondern auch aus anderen skandinavischen Ländern immer mehr “Asylsuchende” massenhaft jetzt in Deutschland eintrudeln. Und das mit Erfolg. Denn hier wird auf Schengen- und Dublinvorgaben bekanntlich gepfiffen. Und dass jemand bereits in anderen EU-Staaten ein registrierter “Flüchtling” war, spielt hier offensichtlich ebenfalls keine Rolle.  

Illegal aus skandinavischen Ländern Eingereiste in Erstaufnahmezentren

Es würde den Rahmen dieses Artikels hier überschreiten, unzählige diesbezügliche Fälle aufzuzählen. Repräsentativ sei nur ein einziger Pressebericht der Bundespolizeiinspektion Flensburg erwähnt, welcher bereits vor wenigen Tagen stattfand. Wörtlich heißt es dort:

Flensburg: Innerhalb eines Tages hatte die Bundespolizei bei Kontrollen im Flensburger Bahnhof und den grenzüberschreitenden Zügen aus Dänemark wieder zahlreiche Feststellungen. So wurden bei Kontrollen der Einreisezüge aus Dänemark und eines Fernreisebusses fünf Tunesier, vier Afghanen und ein Jordanier ohne Dokumente festgestellt. Ein Kosovare legte eine italienische Identitätskarte vor. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Anzeigenerstattung wegen unerlaubter Einreise wurden sie an die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Bei dem 23-jährigen Kosovaren wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vorlag. Er wurde zunächst verhaftet konnte aber die geforderten 356 Euro Geldstrafe bezahlen und entging somit einer Haft. Des Weiteren stellten die Bundespolizisten fest, dass sein Ausweisdokument gefälscht war.

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