Multikrimineller Asylbewerber hält seit über einem Jahr die Wolfsburger Polizei auf Trapp.

11. Mai 2019 / 07:35 Uhr

Bissiger Afro-Intensivtäter hält seit mehr als eineinhalb Jahren fast täglich Polizei in Atem

Genau solchen Leuten ist es zu verdanken, dass die Menschen in zunehmendem Maße eine Abneigung gegen eine Art von Asylbetrügern entwickeln, welche die Bevölkerung laufend tyrannisieren. Man ist nicht mehr geneigt, es widerspruchslos hinzunehmen, dass Verbrecher, die sich unter dem Deckmantel der “Schutzbedürftigkeit” von Afrika zu uns durchgeschlagen haben, hier ihre kriminellen Potenziale entfalten dürfen. Und das weitgehend in Freiheit bei staatlicher Vollversorgung.

Afrikaner schlägt in “Spitzenzeiten” sogar mehrmals täglich zu

Ein Musterbeispiel eines solchen Bereicherers stellt ein 27-jähriger Asylbewerber aus Mali dar. Der “schutzsuchende” Afrikaner beschäftigt seit mehr als eineinhalb Jahren die Wolfsburger Polizei: Mal läuft er schreiend oder fluchend durch die Porschestraße, dann klettert er auf Autos und tanzt vorbeigehende Passanten an. Er klaut, nimmt Drogen und betrinkt sich zwischendurch im Übermaß. Er schlägt, beißt und tritt Polizisten und hat in zahlreichen Geschäften Hausverbot, berichten die Wolfsburger Nachrichten.

Und weiter: Seine ohnehin schon dicke Strafakte füllt sich immer mehr. “Wir haben mit dem Mann mehrfach in der Woche zu tun, in Spitzenzeiten sogar mehrfach am Tag”, sagt Polizeisprecher Henrik von Wahl. “Diese Einsätze belasten die Kollegen. Wir hoffen, dass dieser Zustand nicht noch länger anhält.”

Schutzsuchender mehrfach vorbestraft

Die Palette seiner “Aktivitäten” reicht laut Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, “unter anderem von Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, sexueller Belästigung bis Diebstahl und Sachbeschädigung”. Selbst, wenn der Wilde ausnahmsweise eine Nacht in Polizeigewahrsam verbringen muss, ist er nicht zu bremsen: Beschädigungen in Gewahrsamszellen der Polizei, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchte Körperverletzung sind eher die Regel und nicht die Ausnahme – so versuchte der Rasende am 21. Februar, einen Polizisten anzuspucken und zu beißen. Und wenn er bei seinen unzähligen räuberischen Diebstählen erwischt wird, geht er auf die Detektive los. Auch per Flaschenwurf.

Intensivtäter für Inhaftierung zu “harmlos”

In der genannten Zeitung wird die Frage aufgeworfen, warum so ein Intensivtäter nicht in Untersuchungshaft genommen werde. Das erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft:

Um jemanden in Haft zu nehmen, bedarf es neben eines dringenden Tatverdachts auch immer eines Haftgrundes . Angesichts des festen Wohnsitzes des Beschuldigten kommt ausschließlich Wiederholungsgefahr in Betracht, für die es aber erforderlich ist, dass der Beschuldigte Taten aus einem bestimmten Straftatenkatalog (§ 112a StPO) begeht. Sachbeschädigung, einfacher Diebstahl, einfache Körperverletzung oder Widerstand fallen beispielsweise nicht darunter.

Hingegen bestehen durchaus Haftgründe, wenn Leute Rundfunkbeträge nicht bezahlen können, oder mittellose und über 80 Jahre alte Rentner Lebensmittel um ein paar Euro mitgehen lassen, weil sie finanziell am Ende sind.

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