Die Registrierkassenpflicht ist für die Unternehmer ab 1. Juli Pflicht. Und trotz eines „Entlastungspakets“, das der Ministerrat von SPÖ und ÖVP am 21. Juni beschloss, herrscht nach wie vor dicke Luft zwischen den Wirten und der Bundesregierung. Der Grund: Gemeinnützige Vereine wurden von der Regelung ausgenommen – und dazu zählen auch die Parteien, was den Gastronomen überhaupt nicht passt.
Steuerbefreiung für politische Parteien
In der Presse kritisiert Fachverbands-Obmann Mario Pulker, dass im „Entlastungspaket“ auch eine Registrierkassenbefreiung für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen stecke. Wirte wittern jetzt bei den Parteien eine versteckte Finanzierung derselben durch die Hintertür. Wörtlich sagte Purker:
Hier entsteht eine verdeckte Parteienfinanzierung und die größte bisher da gewesene Bedrohung für Dorfgastronomie und Freiwilligenorganisationen.
Nun soll Verfassungsrechtler Heinz Mayer ein Gutachten erstellen, um die Sichtweise der Wirte zu untermauern. Mayer sagt gegenüber der Presse, dass der Verwaltungsgerichtshof schon vor zwanzig Jahren festgestellt habe, dass Parteien keine gemeinnützigen Organisationen sind.