Ist es eine Schikane? Das Finanzministerium hat offenbar kein Interesse daran, dass alle betroffenen Bürger ihre Arbeitnehmerveranlagung – auch bekannt als Lohnsteuerausgleich – machen können.
Das Finanzministerium bietet zwar auf seiner Internetseite die Möglichkeit an, sämtliche Formulare herunterzuladen, wie etwa die Einkommenssteuererklärung. Allerdings das Formular „L1“ und „L1 k“ – letzteres wird gebraucht, wenn man steuerlich für seine Kinder Beträge absetzen möchte – werden ausdrücklich NICHT zum Download zur Verfügung gestellt. Will das Finanzamt die Bürger zum Ausfüllen über FinanzOnline zwingen? Argumentiert wird, dass die Formulare maschinell eingelesen werden. Sie sind seit 2010 nicht mehr zum Download abrufbar.
Ansturm auf Finanzamt
Zwar bietet das Finanzamt die Möglichkeit einer postalischen Zusendung oder die Formularausfüllung über das Internet (FinanzOnline) an. Doch der Ansturm, wie er sich etwa am 5. Jänner 2016 auf das Finanzamt in der Wiener Marxergasse zeigte, wo sich zahlreiche Menschen um die entsprechenden Formulare regelrecht rissen, offenbart Erklärungsbedarf.
Viele Menschen vertrauen anscheinend nicht auf die postalische Zustellung oder fühlen sich mit FinanzOnline überfordert. Wer über FinanzOnline seine Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen will, muss sich zuerst registrieren und einen Zugangscode anfordern. Angesichts möglicher Hackerangriffe ist dieser Service wohl nicht bei jedermann erwünscht.
Keine Stellungnahme aus dem Ministerium
Warum das Finanzministerium meint, keinen Download anbieten zu wollen, bleibt ein Rätsel. Unzensuriert.at ersuchte um eine Stellungnahme, die bis dato nicht einlangte.
Ein schwacher Trost: Die Arbeitnehmerveranlagung soll ab einer Frist automatisch erfolgen. Ob Herr und Frau Österreicher dann tatsächlich alles gutgeschrieben bekommen, was ihnen zusteht, wird sich zeigen.