Nachdem bei der seinerzeitigen Expertenstudie der Bundeswettbewerbsbehörde in Sachen Bankomatgebührenverbot für die betroffenen Konsumenten keine befriedigende Lösung herausgekommen ist, übt sich Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) wieder einmal in fortgesetzter Unzuständigkeit. Eine entsprechende parlamentarische Anfragebeantwortung an FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm gibt interessante Einblicke in die Untätigkeit des roten Ressortchefs.
Ministerium putzt sich ab
Laut Stöger sei das Konsumentenschutzministerium nicht in die Fragestellung und die weitere Schritte der Studie eingebunden gewesen, soll heißen, man habe daher auch keine Verantwortung dafür. Und man setzt keinen Widerstand gegen die Abzocke der Konsumenten:
Die Entstehung der Stellungnahme und die von der Bundeswettbewerbsbehörde gewählte Vorgangsweise ist im veröffentlichten Dokument der BWB nachzulesen (www.bwb.gv.at). Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz war weder in die Gestaltung der Fragestellungen bzw. des Umfangs der Stellungnahme noch in die Durchführung bzw. Auswertung eingebunden.
Stöger: Bankomatgebührenentscheidung zu 100 Prozent bei Dritten
Außer Gesprächen zwischen der zuständigen Abteilung in der Sektion Konsumentenpolitik im Sozialministerium habe es laut Stöger keine weiteren Aktivitäten gegeben. Die von Stöger zumindest verbal betriebene Einführung eines Bankomatgebührenverbots wurde offensichtlich nicht einmal halbherzig begleitet, es wird lediglich auf die Wettbewerbsbehörde verwiesen:
Es gab Gespräche der Bundeswettbewerbsbehörde mit der zuständigen Fachabteilung der Sektion Konsumentenpolitik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die grundsätzliche befürwortende Haltung des Sozialministeriums für ein Verbot von zusätzlichen Abhebegebühren an Bankomaten ist seit einer entsprechenden Vorlage eines Gesetzesvorschlages meines Ressorts und dessen Übermittlung an den Koalitionspartner auch aus den Medien bekannt. In die Auswahl der befragten Stakeholder war das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht eingebunden. Die Stellungnahme erfolgte in alleiniger Verantwortung der Bundeswettbewerbsbehörde.