Österreich ist ein Schlaraffenland für Ausländer, wie wieder einmal eine Anfragebeantwortung von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) an den FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm belegt. Neben Arbeitslosenunterstützung und Mindestsicherung ohne Beitragszahlungen, bekommen Ausländer in Einzelfällen sogar Pensionsmonate bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durch die Sozialämter in den Bundesländern nachgekauft.
Beitragsmonate mit Steuergeldern nachgekauft
Eine Aufstellung des Sozialministeriums für die Jahre 2011 bis 2016 zeigt, dass in allen Bundesländern außer Niederösterreich für Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten Beitragsmonate aus Steuergeldern der Österreicher nachgekauft wurden. Bei Bürgern aus EU-Staaten wurden insgesamt 482 Beitragsmonate durch die Sozialämter nachgekauft, für Drittstaatsangehörige sogar 720 Beitragsmonate aus Steuergeldern.
Pensionskauf für Ausländer: § 17 ASVG ist das Einfallstor
Die Bewilligung der Weiterversicherung in der Pensionsversicherung kann nur erfolgen, wenn die im § 17 ASVG normierten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag ist vom Versicherten oder von der von ihm bevollmächtigten Person zu stellen. Die Beitragszahlung durch andere Personen oder Institutionen ist gesetzlich nicht ausgeschlossen.
Das könnte in Zukunft für Asylanten, die ohne tatsächliche Versicherungszeiten bei der PVA sind, ein neues Einfallstor ins Sozialsystem sein. Und die gesetzlichen Hürden für Ausländer, die sich vom Sozialamt ihre Pensionszeiten kaufen lassen ist gemäß § 17 Abs 31 lit b ASVG denkbar gering:
[…] (1) Personen, die in den letzten 24 Monaten vor dem Ausscheiden mindestens zwölf oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden jährlich mindestens drei Versicherungsmonate in einer oder mehreren gesetzlichen Pensionsversicherungen erworben haben […]