Was war das für ein Wirbel in den Medien! Menschen, die in Österreich kein Bleiberecht bekamen, wurden wieder in ihre Heimat abgeschoben. Rechtsstaatlich ein normaler Vorgang. Aber in der Salzburger Kirchengemeinde St. Veit, wo zwei Afghanen das Land verlassen mussten, übte Dechant Alois Dürlinger im ORF heftige Kritik an der Bundesregierung:
Diese Abschiebung finde ich für überflüssig, nutzlos und dumm.
Flüchtlingsbeauftragter der Erzdiözese gegen Abschiebungen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Erzdiözese wolle sich gerade jetzt für Betroffene verstärkt einsetzen, sagte Dürlinger in der Sendung “Salzburg heute”. Der Dechant kann sich ein Leben ohne “seine Buam”, wie er sie nennt, nicht mehr vorstellen.
Flüchtlngs-Industrielle würden schäumen
Das sind Aussagen, die den früheren östereichischen Botschafter in Mazedonien, Dr. Harald W. Kotschy, richtiggehend erzürnen. Für ihn sei klar: Die neue Bundesregierung bringe die Flüchtlings-Industriellen – von Caritas bis zu den Grünen – zum Schäumen. Sie würden ihre Einnahmequellen davonschwimmen sehen, würden nicht davor zurückschrecken, Schulkinder durch ihre Lehrkräfte aufzuhetzen. Kotschy wörtlich:
Als mit den rechtlichen Werten verbundener Österreicher bin ich empört, dass Personen des öffentlichen Lebens offen den Verstoß gegen die österreichische Rechtsordnung propagieren. Sie mobilisieren dafür, daß rechtskräftige Bescheide nicht vollzogen werden sollen. Eine solche Abschiebung erfolgt aber nicht willkürlich, sondern ist die Rechtsfolge eines abgelehnten Asylantrages, der meist von vorneherein wissentlich substanzlos gestellt wurde oder gar auf falschen Angaben beruhte. Diese von der Asylindustrie geforderte Nicht-Abschiebung wäre nichts anderes als eine Honorierung eines solchen “Asylbetruges”.
Erfolgreiche Integration kein Asylgrund
Das geltende Recht sehe nämlich vor, dass Anspruch auf Asyl nur bei Vorliegen bestimmter – in der Genfer Asylkonvention taxativ angeführter Verfolgungsgründe – besteht. “Deutschkenntnisse auf Niveau B2” oder “erfolgreiche Integration” zählen ebensowenig dazu wie Kriegswirren, Stammesfehden oder religiöse Auseinandersetzungen.
Mit dem negativen Ausgang eines Asylverfahrens vor den sowieso sehr großzügigen Asylbehörden bzw. Verwaltungsgerichten sei rechtskräftig erwiesen, dass die vorgebrachten Asylgründe nicht vorlagen, sondern erfunden waren.
“Asylberater” helfen Scheinasylanten
Diese “Scheinasylanten” hätten sich, meist mit tatkräftiger Hilfe der “Asylberater”, eine erhebliche, mitunter auch kriminelle Energie (z.B. falsche Angaben zu Identität und Alter, Verwendung gefälschter Dokumente) zur Konstruktion von Behauptungen aufgebaut, um die rechtliche Stellung eines anerkannten Flüchtlings zu bewirken. Nachdem dieses Behauptungsgeflecht in einem ordentlichen Verfahren in sich zusammengebrochen sei und somit kein Recht auf Asyl bestehe, hätten diese Personen kein Recht auf weiteren Aufenthalt in Österreich, so der Ex-Botschafter in einem Schreiben an unzensuriert.
Asylbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Asylbetrug sei kein Kavaliersdelikt und dürfe auch nicht mit Bleiberecht belohnt werden. Folge man dem Gedanken des ehemaligen Außenministers Willibald Pahr in der Kreisky-Regierung, so Kotschy weiter, könnte man alle jene, die für das “Bleiberecht” eintreten, durchaus taxfrei als “Totengräber des Rechtsstaates” betrachten. Pahr habe bereits 1993 darauf hingewiesen:
Es gibt immer wieder den Einwand, dass man aus humanitären Gründen einen Einwanderer nicht zur Rückkehr zwingen sollte. Ich glaube, wir leben in einem Rechtsstaat, und wer sich illegal in Österreich aufhält, ist ein Rechtsbrecher. Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört die Durchsetzung des Rechts. Wer für die Durchsetzung des Rechts nicht sorgt oder sich ihr widersetzt, ist ein Totengräber des Rechtsstaates.
Dr. Harald W. Kotschy war im Diplomatischen Dienst und hier unter anderem als österreichischer Botschafter in Mazedonien tätig.