Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr und das Rote Kreuz fallen nicht unter die Vignetten-Pflicht. Berg-, Höhlen- und Wasserrettung nur bei Einsätzen, also im Notfall. Für Fahrten zu Übungen und für Rückfahrten von Einsätzen muss für diese Fahrzeuge Maut bezahlt werden.
Der zuständige Verkehrsminister Norbert Hofer führt nun die volle Mautbefreiung für Einsatzfahrzeuge aller Blaulichtorganisationen ein, egal ob es sich um die Fahrt zum oder vom Einsatzort oder zu einer Übungsfahrt handelt.
Änderung der Mautordnung
Dafür muss die Mautordnung gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) geändert werden. Die in Ausarbeitung befindliche Novelle des BStMG wird sicherstellen, dass alle Blaulichtfahrzeuge gemeinnütziger Organisationen generell von der Mautpflicht (Vignettenpflicht) befreit werden.
Bekenntnis zu Ehrenamt
Dies spart den gemeinnützigen Organisationen hohe Kosten. Solche Organisationen sind Vereine mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern. Sie verfügen häufig über die Spendenabsetzbarkeit.
Die Entscheidung von Minister Hofer unterstützt die Blaulichtorganisationen und signalisiert gleichzeitig, dass ehrenamtliches Handeln von der Regierung unterstützt und nicht auch noch, wie unter den alten Regierungen, erschwert wird.