Die Schweiz ist ein Vorbild in ihrer Einwanderungspolitik. Sie legt strenge Maßstäbe bei Immigranten an, – und schreckt auch nicht davor zurück, bei einem Deutschen eine gescheiterte Integration festzustellen, wie auch die Berner Zeitung berichtet. Der 57-Jährige war 2007 in die Schweiz eingewandert, ab 2012 aber auf Stellensuche und hatte bis dahin einen Schuldenberg von 165.000 Franken angehäuft. Deshalb reagierten die Schweizer Behörden und verlängerten die Aufenthaltsbewilligung nur bis September 2014.
Seit 2013 lag der Deutsche auch noch der Schweizer Sozialhilfe auf der Tasche, ab 2015 nahm er an einem Beschäftigungsprogramm bei der Arbeitsmarktverwaltung teil. Insgesamt wurde dem Deutschen 120.000 Franken an öffentlicher Unterstützung überwiesen.
Verwaltungsgericht: Integration ist nicht gelungen
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Integration des Deutschen in der Schweiz innerhalb von zehn Jahren Aufenthalt nicht gelungen sei. Jetzt haben die Fremdenbehörden einen Ausreisetermin für den 26. Februar 2018 festgelegt und den Mann aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt das Schweizer Staatsgebiet zu verlassen. Der vor dem Verwaltungsgericht ausgetragene Rechtsstreit habe die Ausreise des Mannes jahrelang verhindert, stellte man im Urteil fest. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.
Auch bei der Identitätsfeststellung von illegalen Einwanderern macht die Schweiz jetzt ernst, und möchte, wie berichtet, die Telefon-Verbindungsdaten als Identifikationsgrundlage verwenden.