Der Weltfrauentag wird traditionell am 8. März begangen. Und just an diesem Tag gibt es eine gute Nachricht für das weibliche Geschlecht: Ein Gericht in Bayern hat gerade das Kopftuchverbot für Richter bestätigt.
Moslemische Jura-Studentin klagte
Geklagt hatte eine moslemische Jura-Studentin, die während ihrer Ausbildung am Augsburger Amtsgericht nicht am Richtertisch hatte Platz nehmen dürfen, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Sie bekam zunächst Recht – und zwar vom Verwaltungsgericht Augsburg, das sein Urteil mit einem Regelungsdefizit in der Kopftuchfrage durch den bayerischen Gesetzgeber begründete.
Kopftuch im öffentlichen Dienst untersagt
Inzwischen hat der Landtag aber auch das Richter- und Staatsanwaltsgesetz beschlossen, das das Kopftuch und andere religiöse Symbole auf der Richterbank verbietet. Das Gesetz wurde also repariert.
Damit konnte nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der moslemischen Jura-Studentin abweisen und klarstellen, dass im Freistaat das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst untersagt ist.
“Neutralitätsgebot” in Österreich
In Österreich hat die Regierung Richtern, Staatsanwälte und Polizisten ein “Neutralitätsgebot” auferlegt: Sie dürfen keine religiösen Symbole an sich tragen, wobei Kreuze nicht aus dem Gerichtssaal entfernt werden sollen.
Zudem kommt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2017 entschieden hat, dass Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Allerdings mit der Einschränkung, dass es eine allgemeine Unternehmensregel geben muss, die das Tragen von politischen, weltanschaulichen und religiösen Symbolen generell untersagt – und damit nicht diskriminierend ist.