Am 4. September stand die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung vor Gericht. Im Prozess beklagte Maurers Verteidigerin, dass die Anklage ein “einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr” sei. Und das war es tatsächlich. Es hatte nämlich den Anschein, als stünde der Kläger vor dem Richter.
“Ich war der Angeklagte”
“Ich bin beim Prozess am 4. September der Angeklagte gewesen”, sagt Albert Lastufka, Inhaber des “Craft-Beer-Shops” in Wien-Josefstadt, beim Exklusivinterview mit unzensuriert. Dabei war er als Kläger geladen, vor Gericht verantworten sollte sich Maurer. Der Richter sei ihn, so Lastufka, schon vor und während der Verhandlung verbal in einschüchternder Weise angegangen. “Ich könnte sie einsperren”, habe er ihm gedroht, und damit nicht seine generelle richterliche Befugnis gemeint, sondern die Tatsache, dass der Kläger sich das Recht herausnahm, die Ex-Grüne zu klagen.
Maurer-Posting löste Hass-Sturm auf Wirt aus
Geklagt hatte Lastufka, weil Maurer ihn via öffentlichem Posting im Internet beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. Die Negativschlagzeilen jagten durch die Medien und erreichten sogar die ZiB. Drohanrufe, hasserfüllte Nachrichten, Beschädigungen am Privatauto, der Auslage und der Hausmauer, verbale und gestische Unflätigkeiten von Passanten bis hin zu Morddrohungen wollte der Geschäftsmann dann nicht länger hinnehmen. Der Biergeschäft-Besitzer, der die obszönen Nachrichten nicht verfasst haben will, klagte Maurer, nicht zuletzt weil er einen Umsatzeinbruch von mehreren tausend Euro infolge der Maurer-Aktion beklagen musste.
Maurer legte sich erst im Gericht auf endgültige Version fest
Sigi Maurer legte sich erst vor Gericht auf eine endgültige Version der Angelegenheit fest. Hatte sie zuvor noch behauptet, die Gäste des “Craft-Beer-Shops” hätten sexistische Nachrichten abgesetzt, brachte sie später die vollmundige Aussage, der Inhaber selbst sei es gewesen, der am 29. Mai um 15.25 Uhr untenstehende Nachricht gesendet habe. Sie blieb beim Prozess bei dieser Version, obwohl diese vom Verteidiger stark angezweifelt wurde.