Reduzierte als Abgeordnete unsere Kultur auf “Schnitzelessen”

16. Oktober 2018 / 12:00 Uhr

Ex-Grüne lässt Steuerzahler für ihre Prozesskosten mitbezahlen

Das private Scharmützel der ehemaligen Grün-Abgeordneten Sigrid Maurer mit einem Wiener Lokalbetreiber sorgte bereits für gehöriges mediales Aufsehen. Via sozialer Medien beschuldigte Maurer ihn namentlich, von ihm beleidigt worden zu sein. Dieser klagte wegen übler Nachrede und bekam in erster Instanz Recht. Maurer wurde (nicht rechtskräftig) zu einer Geldstrafe verurteilt und legte Berufung ein. Nun rief sie für sich einen Spendenfonds ins Leben.

Allgemeinheit darf mitzahlen

Die noch nicht rechtskräftige üble Nachrede kam Maurer vorerst teuer zu stehen. In erster Instanz war sie zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, zu einer Entschädigungszahlung von 4.000 Euro und zur Zahlung der Prozesskosten verdonnert worden. Geld, das sie selbst nicht zahlen will.

Eine Lösung war schnell gefunden. Gemeinsam mit dem Verein ZARA  (“Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit”) rief sie einen “Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz” ins Leben. Vorrangig sollen mit den Spendengeldern jedoch Maurers gegenwärtige und künftige Prozesskosten abgedeckt werden. Nur was am Ende übrig bleibt, soll auch anderen Frauen zugute kommen.

Den Umweg über ZARA hat sie sich auch fein ausgedacht, wirbt man doch damit, dass Spender ihre Einzahlungen für den “Rechtshilfefonds” von der Steuer absetzen können. Damit soll auch die Allgemeinheit zwangsweise miteinbezogen werden, die privaten Prozesskosten der streitfreudigen Ex-Grünin berappen zu helfen.

Urteil nach Buchstaben des Gesetzes

Während die Ex-Abgeordnete vor Gericht keine Einsicht zeigte, fand sich der Kläger zusehends in der Angeklagten-Rolle wieder. Doch selbst ein durch seine Verhandlungsführung gegen den Lokalbetreiber offensichtlich voreingenommener Richter konnte am Ende nicht anders, als Maurer zu verurteilen. Vor Gericht zählen eben Beweise und nicht Behauptungen und Vermutungen. Sigrid Maurer zeigte sich empört. Sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will sie im Bedarfsfall bemühen. Geld scheint jetzt ja keine Rolle mehr zu spielen.

Nur Frauenhass im Netz?

Medial begleitet, begann Maurer gleich nach der Urteilsverkündung, über die ungerechte Welt zu jammern. Und schnell machte man im Netz ein Frauenhass-Problem ausfindig. Denn es gibt ja keine Männer, die in sozialen Medien beleidigt werden. Selbst vor Verstorbenen wie Jörg Haider machen Hasspostings nicht halt und faktisch werden sogar Babys, bevor sie noch geboren sind, als künftige “Kellernazis” verunglimpft. Ein empörter Aufschrei der politisch korrekten Gesellschaft blieb aus.

Maurers Stinkefinger

Pikant, dass die Ex-Abgeordnete selbst nicht unbedingt gute Kinderstube erkennen lässt. So war sie etwa vor ihrer Abgeordnetenzeit wegen einer tumultartigen Störaktion vom Parlament mit einem Hausverbot belegt gewesen. Und unvergessen ist ihr Stinkefinger-Posting auf Facebook. Gemeint waren zum Abschied aus dem Hohen Haus wohl all jene, die sie aus demselben hinausgewählt hatten. Beleidigen wollte sie damit natürlich niemanden.

Falls sich jemand dadurch trotzdem beleidigt oder gar sexuell belästigt fühlt – einfach zu ZARA gehen. Die machen s wieder gut!

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