Die Regierung des islamischen Staates Algerien verhängte ein landesweites Verbot der Gesichtsverschleierung auf Arbeitsplätzen. Als Grund werden Sicherheitsaspekte angegeben. In Österreich und anderen europäischen Ländern gilt ein gleichartiges Verbot für den öffentlichen Raum.
Gesicht von Angestellten muss erkennbar sein
Ministerpräsident Ahmed Ouyahia gab am gestrigen Donnerstag Abend (18.10.) in der algerischen Hauptstadt Algier bekannt, dass die Gesichtverschleierung von Frauen am Arbeitsplatz verbannt werde. Alle Minister und Gouverneure seien angewiesen, auf die Einhaltung des Verbots des Tragens von Burkas oder Nikabs während der Arbeit zu achten. Alle Angestellten, vor allem im öffentlichen Dienst, müssten erkennbar sein, auch um sicherheitsrelevante Bedrohungen auszuschließen,
Verhüllungsverbot auch in Österreich
Seit 1. Oktober des letzten Jahres gilt in Österreich ein Gesichtsverhüllungsverbot an öffentlichen Orten. Dies gilt allerdings nicht nur für die Kleidung islamischer Frauen, sondern für Gesichtsverhüllungen aller Art. Ausnahmen gibt es bei großer Kälte, Brauchtumsveranstaltungen oder aus medizinischen Gründen. Als Kälteschutz werden islamische Gesichtsschleier ausdrücklich nicht anerkannt.
Ähnliche Gesetze gibt es in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Dänemark. In Norwegen gilt ein Vollverschleierungsverbot für Kindergärten, Schulen und Hochschulen. In der Schweiz gilt ein Burkaverbot bislang nur in des Kantonen St.Gallen und dem Tessin.