Am gestrigen Donnerstag wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Islamgesetz veröffentlicht. Die Höchstrichter befanden, dass das im Islamgesetz von 2015 festgeschriebene Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame nicht verfassungswidrig ist. Verboten seien allerdings nur Zuwendungen anderer Staaten und deren Einrichtungen, nicht aber Zuwendungen ausländischer Privater, wenn sie die Selbstständigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beschränken. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht eine Beschwerde türkischer Imame ab, die Einspruch gegen ihre Ausweisung erhoben hatten.
Atib-Imame zu recht ausgewiesen
Das Innenministerium hatte einigen von der Türkei bezahlten Atib- Imamen (Atib ist der verlängerte Arm des türkischen Despoten Recep Tayyip Erdogan in Österreich) wegen des Verbots der Auslandsfinanzierung und wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im letzten Jahr die Aufenthaltsberechtigung entzogen und sie mit einem Einreiseverbot belegt. Ein Vorgehen, das durch das Erkenntnis der Verfassungsrichter nun bestätigt wurde und damit rechtens ist.
Bestrebungen der Türkei vorerst durchkreuzt
Durch den Spruch der Verfassungsrichter haben die Bemühungen des türkischen Staatspräsidenten, Österreich nach türkischem Vorbild zu islamisieren, einen herben Rückschlag erlitten. “Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten”, postulierte der Despot schon vor einigen Jahren. Zumindest vorerst werden seine Kasernen nun ohne Kommandanten auskommen müssen. Denn schon im Februar beklagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ümit Vural, dass in 65 Moscheen Geistliche fehlen würden. “Jetzt ist es so, dass wir faktisch Moscheen ohne Imame haben”, jammerte er in einem Interview mit der Apa.
Gang zum Europäischen Gerichtshof
Das nunmehrige Urteil dürfte seinen Gemütszustand noch weiter verdüstert haben. Denn die von der Türkei bezahlten Imame, auf die er bis zuletzt seine Hoffnungen gesetzt hatte, werden nun definitiv ausbleiben.
Ganz aufgeben will Vural allerdings nicht und beabsichtigt, den Europäischen Gerichtshof mit der Causa zu befassen. Ob der EuGH seine Meinung teilen wird, dass die Ausweisung von auslandsfinanzierten, Unruhe stiftenden Demagogen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sei, erscheint zumindest fraglich.
Bundesregierung sieht sich bestätigt
“Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag der Ausweisung zweier von der Türkei entsandten Imamen Recht gegeben”, zeigten sich der Integrationssprecher und Generalsekretär der neuen Volkspartei, Karl Nehammer, und der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zufrieden. Mit diesem Urteil habe die höchste Instanz in unserem Land den Kampf der Bundesregierung gegen den politischen Islam unterstützt. Diese Entscheidung ziehe klare Grenzen, was erlaubt ist und was nicht, und das sei gut so, stellten die Politiker fest.