Innenminister Herbert Kickl hat am Montag, gemeinsam mit Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler und Justizminister Josef Moser, in Wien die Ergebnisse der seit einem Jahr aktiven “Task Force Strafrecht” präsentiert: Künftig sollen Opfer von Gewalttaten besser geschützt und Straftäter härter bestraft werden. Gerade bei Verbrechen gegen Frauen und Kinder soll hart durchgegriffen werden, denn hier galt bisher ja beinahe das Prinzip “Täterschutz vor Opferschutz”. Kickl nennt vor allem die hohe Zahl an Frauenmorden im Vorjahr und heuer zu Jahresbeginn als Grund für das Gesetzespaket, das nach entsprechender Behandlung in National- und Bundesrat per 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll:
Das vergangene Jahr hat eindeutig gezeigt, dass Verschärfungen von Maßnahmen und Strafen in Bereichen des Strafrechts, Opferschutzes sowie der Täterarbeit dringend nötig sind. Ich spreche von der Serie an Gewalttaten und leider auch verhältnismäßig vielen Morden an Frauen. Im vergangenen Jahr mussten wir in Österreich 41 Morde an Frauen verzeichnen. Diese Zahl ist eindeutig zu hoch”
Folgendes plant die FPÖ in der Bundesregierung in ihrem Gesetzespaket:
Annäherungverbote und Therapien für Gefährder
Das Sicherheitspolizeigesetz wird um ein “Annäherungsverbot” ergänzt: Bisher galten die Wegweisungen nur für die Wohnung des Opfers, künftig dürfen sich Gewalttäter beim “Annäherungsverbot”, das für jeweils 14 Tage verhängt bzw. verlängert wird, maximal auf 50 Meter ihrem Opfer nähern, unabhängig davon, wo es sich aufhält.
Zusätzlich werden “Gewaltinterventionszentren” eingerichtet, um der Gefährder besser habhaft werden zu können: Melden sich diese nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Wegweisung von der Wohnung ihres Opfers, drohen Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro. In diesen Zentren müssen die Gefährder einen Termin ausmachen, um zum Beispiel einen passenden Therapieplatz zu finden.
Für “Hochrisiko-Fälle”, also Gewalttäter, in denen eine neuerliche Eskalation der Gewalt erwartet werden muss, werden sich sogenannte Fallkonferenzen aus den verschiedenen damit befassten Dienststellen der Sicherheitsbehörden bilden, die sich mit jedem Einzelfall beschäftigen und individuelle Maßnahmen treffen, um eine weitere Gefährdung der Opfer oder der Allgemeinheit zu verhindern.
Härtere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter
Neben dem verbesserten Schutz der Opfer stellt auch die härtere Bestrafung der Täter eine Säule des Paketes dar: So wurde die Mindeststrafe für Vergewaltigung von ein auf zwei Jahre erhöht, bedingte Strafen soll es in Hinkunft nicht mehr geben. Besonders für Wiederholungstäter wird es unbequem: Hier sind mit den Entwürfen des Justiz- und Innenministeriums deutlich härtere Strafen möglich als bisher.
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