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Neben Manager Siegfried Wolf muss sich auch Ex-ÖVP-Minister Hans Jörg Schelling (Bild) vor Gericht verantworten.

Neben Manager Siegfried Wolf muss sich auch Ex-ÖVP-Minister Hans Jörg Schelling (Bild) vor Gericht verantworten.

Vorwurf einer „korruptiven Vereinbarung“: Prozess gegen Wolf und Schelling startet

Ein begehrter Spitzenposten, eine Steuernachsicht von knapp 630.000 Euro und ein Treffen an einer Autobahnraststätte: Ab heute, Dienstag, wird am Landesgericht Wiener Neustadt die Steuercausa Siegfried Wolf verhandelt. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

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Der Vorwurf: Postenhilfe gegen Steuervorteil

Laut Anklage soll Wolf der damaligen Leiterin eines Finanzamts im Sommer 2018 Unterstützung bei ihrer Bewerbung um einen anderen Leitungsjob angeboten haben. Im Gegenzug soll sie seinem Antrag auf Steuernachsicht zustimmen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) spricht von einer mutmaßlich „korruptiven Vereinbarung“. Die Beamtin bewilligte später eine Nachsicht von 629.941 Euro; sie erhielt auch den angestrebten Posten.

Der Ausgangspunkt der von der Anklage beschriebenen Abmachung soll ein Treffen am 9. Juni 2018 auf einer Raststation in Guntramsdorf (Industrieviertel) gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf Chats, Aussagen des Kronzeugen Thomas Schmid und Aussagen eines früheren Mitarbeiters der Beamtin. Auch ein Mobiltelefon Wolfs, das die Ermittler im Eurofighter-Verfahren sichergestellt hatten, spielt eine Rolle.

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Schellings Rolle ist gesondert zu prüfen

Mitangeklagt ist der frühere ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling. Die WKStA wirft ihm versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor. Sie behauptet, er habe sich nach seinem Ausscheiden aus dem Amt für Wolfs Anliegen eingesetzt. Zugleich hält die Staatsanwaltschaft fest, es gebe keinen Hinweis darauf, dass Schelling von der mutmaßlichen Vereinbarung zwischen Wolf und der Finanzbeamtin gewusst habe.

Schellings Anwältin weist den Vorwurf zurück. Sie verweist darauf, dass es für das von der WKStA angeführte Telefonat weder eine Aufzeichnung noch eine Nachricht gebe und auch Zeitpunkt und Ort nicht feststünden. „Der einzige Belastungszeuge, Thomas Schmid, erinnert sich nicht an den Wortlaut“, sagte sie. Schmid ist Kronzeuge; seine Aussagen werden im Prozess zu prüfen sein.

Steuerfrage und Beweiswürdigung im Mittelpunkt

Neben den behaupteten Absprachen wird es auch um die rechtliche Grundlage der Steuernachsicht gehen. Die Verteidigung stellt laut Standard die Steuerfrage als übliches Verfahren dar und könnte argumentieren, Wolf habe lediglich seinen Rechtsstandpunkt gegenüber der Finanz vertreten. Der Verwaltungsgerichtshof stufte die gewährte Steuernachsicht später als rechtswidrig ein. Ob daraus auch strafrechtliche Verantwortung folgt, ist eine Frage für das Gericht.

Bis 17. Dezember sind elf Verhandlungstage angesetzt. Die WKStA hat 18 Zeuginnen und Zeugen beantragt. Der Prozess soll klären, was bei dem Treffen und in den späteren Kontakten tatsächlich vereinbart wurde – und ob sich die Vorwürfe gegen Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin beweisen lassen.

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