In der Steiermark gilt ab sofort eine strenge, verbindliche Hausordnung in allen Asylunterkünften. Die Landesregierung unter Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) hat am Donnerstag die entsprechende Verordnung beschlossen.
Klare Regeln sorgen für Ordnung
Wer in den organisierten Quartieren untergebracht ist, muss sich künftig an klare Vorgaben halten. Dazu zählen die tägliche Unterschrift auf Anwesenheitslisten sowie die Meldung jeder Abwesenheit.
Sparsamkeit bei Strom, Wasser und Heizung ist Pflicht, ebenso der sorgsame Umgang mit Möbeln und Einrichtung. Nacht- und Mittagsruhe sind einzuhalten, um die Nachbarschaft nicht zu stören. Besucher dürfen nur bis 22 Uhr bleiben. Wer gegen diese Regeln verstößt oder die Unterkunft ungemeldet verlässt, riskiert empfindliche Konsequenzen.
Hilfsarbeit ohne Wenn und Aber
Neu ist die verpflichtende Heranziehung zu zumutbaren Hilfstätigkeiten im direkten Umfeld der Unterkunft, etwa Rasenmähen oder Schneeräumen. Anders als früher ist dafür keine Zustimmung der grundversorgten Personen mehr nötig. Eine zweimalige Weigerung kann bereits zur Einschränkung oder Einstellung der Leistungen führen. Sauberkeit hat oberste Priorität: Gänge, Treppenhäuser und Flure dürfen nicht verschmutzt werden, Müll ist korrekt zu trennen und nicht wild zu entsorgen. Bei Verdacht auf extremistische oder terroristische Aktivitäten müssen die Betreiber sofort die Sicherheitsbehörden und die zuständige Landesstelle informieren.
Diese Regelungen bauen auf der Novelle des Grundversorgungsgesetzes auf, die bereits nach Begutachtungsphase beschlossen wurde und seit Juni in Kraft ist. Die Hausordnung macht die Vorgaben nun landesweit einheitlich und durchsetzbar. Bisher fehlte eine solche verbindliche landesweite Regelung trotz früherer Empfehlungen des Rechnungshofs zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften.
„Grundversorgung ist Schutz auf Zeit“
Landeshauptmann Kunasek betonte:
Grundversorgung ist Schutz auf Zeit – nicht die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich. Wer in einer organisierten Unterkunft lebt, hat klare Regeln einzuhalten. Bei Verstößen braucht es klare und konsequente Maßnahmen bis hin zur Leistungskürzung.
Asyllandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) ergänzte:
Wie bereits im Regierungsprogramm verankert, bekennt sich die Steiermark zu einem restriktiven Kurs. Personen in Grundversorgung erhalten Schutz und Hilfe auf Zeit. Die jahrelange Willkommenspolitik wird damit beendet.
Er wies darauf hin, dass es um hohe Millionenbeträge gehe, die die Steirer für Asylwerber und Vertriebene aufbringen, ohne dass diese bisher einen Beitrag zu den sozialen Sicherungssystemen geleistet hätten.
Ein grundlegender Systemwechsel in der Steiermark
Mit diesen Schritten setzt die blau-schwarze Landesregierung ihren Kurs fort, den Asylstandort Steiermark unattraktiv zu machen. Erst kürzlich wurde die Sachleistungskarte landesweit für alle rund 6.200 Grundversorgten eingeführt – als erstes Bundesland auch für ukrainische Vertriebene. Die neue Hausordnung ist der nächste Baustein. Sie schafft nicht nur Ordnung in den Unterkünften, sondern sendet ein unmissverständliches Signal: Wer hier Schutz sucht, muss sich an die Regeln halten. Wer das nicht tut, verliert die Unterstützung.


