Ein umstrittenes Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) könnte den Familiennachzug von Asylanten in Österreich ab Herbst 2026 deutlich ausweiten: Die Richter hatten die automatische Blockade des Familiennachzugs bei laufenden Aberkennungsverfahren für verfassungswidrig erklärt – mit negativen Folgen für das ganze Land.
Höchstgericht verhindert rasche Ablehnungen
Konkret hatte der VfGH – wie berichtet – im Dezember festgestellt, dass pauschale Ablehnungen unzulässig sind. Stattdessen müsse jeder Fall individuell geprüft werden. Dabei seien unter anderem die Dauer des Aberkennungsverfahrens, dessen Erfolgsaussichten sowie die Belastung für die betroffenen Familien zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Bisher hatte die Einleitung eines Asyl-Aberkennungsverfahrens, nicht selten gegen einen Syrer, automatisch den Familiennachzug blockiert. Das aber wird künftig nicht mehr möglich sein. Damit können dann etwa Kinder, die kein Wort Deutsch sprechen, die Schulen unnötigerweise belasten.
Aberkennungen kommen kaum voran
Aktuell sind laut Innenministerium rund 8.900 Aberkennungsverfahren gegen syrische Asylberechtigte anhängig (Stand Jänner 2026). Der Abbau erfolgt nur schleppend: Im Jahr 2025 wurden rund 1.600 Verfahren abgeschlossen, also im Schnitt etwa 130 pro Monat. Damit ziehen sich viele Verfahren über Jahre – ein Umstand, der nach der VfGH-Linie künftig eher zugunsten der Asyl-Forderer wirken kann.
Verlierer-Ampel hat Familiennachzug nicht verboten
Zwar hat die Ampel-Regierung den Familiennachzug per Verordnung bis Ende September 2026 ausgesetzt. Dabei handelt es sich jedoch um einen Aufschub, nicht um eine Abschaffung. Nach Ablauf dieser Frist müssen alle Anträge bearbeitet werden, und das dann unter den nun verschärften verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die volle praktische Wirkung des Urteils wird daher ab Oktober 2026 erwartet.
Asyl-Lobby geht gegen abgelehnte Bescheide vor
Linke NGOs und auf Asylrecht spezialisierte Anwälte haben wenig überraschend bereits begonnen, ablehnende Bescheide auf Basis des VfGH-Urteils anzufechten. Beobachter rechnen mit einer deutlichen Zunahme erfolgreicher Beschwerden. Besonders hoch ist das Nachzugs-Potenzial bei syrischen Familien, da viele Angehörige noch im Ausland leben.
Das wird wohl dramatische Folgen haben, vor allem für Wien. Dort werden die ohnehin schon heillos überforderten Schulen, Kindergärten und sozialen Dienste zusätzlich unter Druck geraten – denn bereits jetzt sprechen immer weniger Erstklassler überhaupt Deutsch, durch den Ampel-Schmäh vom angeblich ausgesetzten Familiennachzug und dem Urteil der Verfassungsrichter wird sich die Lage ganz und gar nicht verbessern.


