Zweifel daran, dass ein hoher Beamter von den Verantwortlichen im Außenministerium diskriminiert worden ist, bestehen nicht – dem Bundesverwaltungsgericht (Bild) scheint das allerdings egal zu sein.

21. August 2025 / 15:28 Uhr

Skandal-Urteil: Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde von diskriminiertem Beamten ab

Der langjährige Spitzenbeamte im Außenministerium, Walter Gehr, wurde bei der Auswahl zum Leiter des Kulturforums Paris (KF Paris) aus weltanschaulichen und Altersgründen diskriminiert – zu diesem eindeutigen Schluss kam die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK). Gehr klagte daraufhin das Ministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Schadenersatz. Jetzt ist das bizarre Urteil da: Gehrs Beschwerde wurde glatt abgewiesen.

Diskriminierung “ohne jeden Zweifel” festgestellt

Die Gleichbehandlungskommission hatte „ohne jeden Zweifel“ festgestellt, dass Gehr bei der Besetzung des Postens übergangen worden war. Dieser ging an die 18 Jahre jüngere Julia Thallinger, obwohl diese deutlich weniger Erfahrung vorzuweisen und nie im Kulturbereich gearbeitet hatte. Das hinderte den Einzelrichter am Bundesverwaltungsgericht, Gregor Ernstbrunner, nicht daran, die Entscheidung der aus Mitgliedern der ÖVP-Teilorganisation ÖAAB (Österreichischer Arbeitnehmerbund) bestehenden Begutachtungskommission und des damaligen ÖVP-Außenministers Alexander Schallenberg für richtig zu befinden.

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Spenden und widersprüchliche Aussagen

Gehr hatte im Prozess von Geld- und Personalspenden des Außenamtes an die ÖVP-Bundespartei berichtet, dem Bundesverwaltungsgericht war das aber anscheinend gleichgültig. Auch die widersprüchlichen Aussagen der Begutachtungskommission im Außenministerium, warum Gehr übergangen worden war, schienen dem Gericht nicht sonderlich wichtig zu sein: Von den Mitgliedern der Kommission wurde Gehr als „brillanter Kopf“ bezeichnet, man lobte dort seine konstruktive Arbeit.

Rolle von Außenminister Schallenberg

Gehr hatte beantragt, den damaligen Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) im Prozess anhören zu lassen. Als Chef des Außenressorts war dieser damals für die Personalentscheidung verantwortlich, das Gericht vernahm ihn trotzdem nicht ein. Ursprünglich hatte Schallenberg angekündigt, seine Entscheidungen aufgrund eines Dreiervorschlags zu treffen. Weder im Fall von Gehr noch in anderen bekannten Entscheidungen war Schallenberg jedoch ein solcher Vorschlag unterbreitet worden. Mehrfach wurden Personen aus dem Umfeld der ÖVP als besonders qualifiziert befunden – die Vorsitzende der Begutachtungskommission ist die ehemalige Mitarbeiterin von ÖVP-Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Sigrid Berka. Auch sie war beim letzten Verhandlungstag vor dem Bundesverwaltungsgericht als Zeugin geladen.

Weitere Personalentscheidungen

Berka war es auch, die der aus ÖVP-Mitgliedern bestehenden Begutachtungskommission vorgesessen hatte, die Etienne Berchtold, einen ehemaligen Kurz-Mitarbeiter, zum österreichischen Botschafter in Abu Dhabi gemacht hatte. Auch diese Entscheidung war eine klare Diskriminierung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass gleich mehrere Mitbewerber übergangen worden seien.

Mängel im Verfahren

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das unzensuriert vorliegt, wurde eingeräumt, dass die Personalentscheidungen zu einer Führungsposition im Außenministerium ohne Bewerbungsgespräch allgemeinen Verfahrensgrundsätzen widersprächen und dass die Entscheidung voller Begründungsmängel war. Folgen hatte das allerdings keine.

Fragwürdige Urteilsbegründung

Die Urteilsbegründung des Gerichts suggeriert, dass Gehr grundlos angriffig sei – dabei hatte dieser sich lediglich gegen falsche Behauptungen zur Wehr gesetzt. Auch die Unterstellung, dass Gehr sich nur wegen seiner Leidenschaft für das französische Chanson nach Paris versetzen lassen wollte, wirkt mehr als fragwürdig – Thallinger hatte im Prozess ihre angeblichen Qualifikationen für die Stelle in Paris unter anderem durch ihre französische Mutter begründet.

Gehr will sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben und dagegen vor den Höchstgerichten vorgehen.

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