Landesgericht für Strafsachen in Wien

Jener Afghane, der im Februar drei Frauen in einem Wiener Massagesalon brutal erstochen hatte, musste sich vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.

25. November 2024 / 21:13 Uhr

Drei Frauen massakriert: Verurteilter Afghane muss nicht ins Gefängnis

Drei Prostituierte waren am 23. Februar in Wien von einem afghanischen Asylanten ermordet worden (unzensuriert berichtete). Der Mann wurde jetzt verurteilt und wird in die Forensik eingewiesen.

Afghane wegen Schizophrenie unzurechnungsfähig

Mit mehr als 100 Messerstichen hatte der 27-Jährige damals drei Frauen in einem Massagesalon im Wiener Bezirk Brigittenau niedergemetzelt. Jetzt wurde er vor dem Wiener Landesgericht verurteilt – bemerkenswert dabei ist, dass dem Afghanen nicht als Angeklagter, sondern als “Betroffener” der Prozess gemacht wurde. Das liegt darin begründet, dass er für seine Taten nach Meinung des Gerichtes nicht verantwortlich gemacht werden kann: Obwohl ein Gutachter die besondere Brutalität der Tat festgestellt hatte, leidet der Afghane nach Ansicht des zuständigen Gerichtspsychiaters unter einer paranoiden Schizophrenie, die “tat- und handlungsbestimmend” gewesen sein soll.

Afghane besuchte Moschee und ermordete “Feinde des Dschihad”

Der Afghane, der erst 2021 nach Österreich gekommen war, hatte gegenüber den Ermittlern ausgesagt, dass er einer “Hexe, die ihn verhext hatte”, begegnet sei; bis zu den brutalen Verbrechen soll diese Einfluss über ihn gehabt haben. Auch handelt es sich bei dem Messer-Afghanen – wenig überraschend -um einen überzeugten Moslem: Er hatte sich laut Anklage stark mit dem Islam beschäftigt und von Allah den Auftrag zum Kampf gegen die “Feinde des Dschihad” bekommen. Kurz vor dem Dreifachmord war er noch beim Freitagsgebet in der Moschee gewesen und ging dann, unter dem Vorwand dort Kunde zu sein, in das Massagestudio in der Engerthstraße. Während der Tat soll er den Koran rezitiert haben, wie er gegenüber der Polizei aussagte – vor Gericht behauptete er dann, dass die “Hexe” während des Massakers mit ihm gesprochen habe.

Schizophrener Messer-Mörder kann nicht abgeschoben werden

Eine Abschiebung hat der Afghane jedenfalls nicht zu befürchten: Da es mit Afghanistan kein Rückführungsabkommen und dort auch keine forensische Psychiatrie gibt, darf er seine “Strafe” auf unbestimmte Zeit in Österreich absitzen – natürlich auf Steuerzahlerkosten.

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