Lena Schilling

Die ehemalige Baustellenbesetzerin Lena Schilling sollte für die Grünen „Herz statt Hetze“ im EU-Wahlkampf betreiben. Gekommen ist es umgekehrt.

24. Oktober 2024 / 15:25 Uhr

EU-Spitzenkandidatin vor Gericht: Schilling muss sich wegen Gewalt-Unterstellungen verantworten

Als die „nette Studentin von nebenan“ hatten die Grünen Lena Schilling als Spitzenkandidatin für die EU-Wahl im Frühjahr präsentiert. Dann stellte sich aber heraus, dass die „Autorin“ und „Tanzlehrerin“, wie es am amtlichen EU-Wahlvorschlag geheißen hatte, gar nicht nett mit Menschen umgeht, und zwar weder mit Menschen anderer noch mit gleicher Weltanschauung.

Der Standard enthüllt brisante Auseinandersetzung

Ausgerechnet der linksliberale Standard behauptete im Frühjahr, dass die Klimaaktivistin „ein problematisches Verhältnis zur Wahrheit“ habe und „Personen gegeneinander ausspiele und verbrannte Erde hinterlasse“. Sie soll einige Menschen „sogar in existenzbedrohende Schwierigkeiten gebracht“ haben.

Schilling war bereits von Gerichts wegen zu einer Unterlassungserklärung verpflichtet worden, damit sie künftig keine verletzenden Gerüchte mehr über eine (ehemalige) Freundin und deren Ehemann, nämlich den grünen Politiker Sebastian Bohrn Mena, verbreite. Sie hatte ihnen “Mafiamethoden” und Bereicherung mit ihrer gemeinnützigen Stiftung vorgeworfen.

Fehlgeburt aufgrund von Schlägen

Noch ehrenrühriger war die Behauptung im Freundeskreis, Bohrn Mena habe seine Frau während deren Schwangerschaft geschlagen, weshalb es zu einer Fehlgeburt gekommen sei.

Bohrn Mena, in der Öffentlichkeit bloßgestellt, wollte diese schwere Anschuldigung nicht auf sich sitzen lassen und klagte Schilling, die seinen „wirtschaftlichen Ruf“ „gefährdete“. Das streitet die Grünaktivistin ab. Außerdem habe sie die Beschuldigungen „niemals öffentlich verbreitet“.

Causa aus der Welt schaffen

Schilling wollte das Thema möglichst schnell aus der Welt schaffen und im Juni eine gütliche Einigung im Rahmen eines gerichtsinternen Einigungsverfahrens erreichen. Doch die Gegenseite lehnte ab. Neuer Vorstoß: Einigungsverfahren ohne Anwälte. Wieder Ablehnung durch die Gegenseite. Anfang Oktober nun ein neuerliches Angebot. Aber das kam laut Rechtsvertreter der Bohrn Menas zu spät. Dieser habe aber Vergleichsgespräche auf Anwaltsebene angeboten.

Aussagen aller Beteiligten

Somit kam es heute, Donnerstag, zum zweiten Verhandlungstermin. Hier sollen Schilling und das Ehepaar Bohrn Mena aussagen.

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