Der Blick auf die historische Innenstadt wird durch den geplanten Betonkobel im Hintergrund nicht wesentlich beeinträchtigt, meint die rot-pinke Stadtregierung.

1. September 2024 / 10:41 Uhr

Rot-pinke Landesregierung umgeht Umweltverträglichkeitsprüfung

Nach dem kürzlichen Umfaller der Neos (unzensuriert berichtete) hat die Wiener Landesregierung aktuell mit Bescheid festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das umstrittene Hochhausprojekt „Heumarkt neu“ nicht notwendig sei. Ein zugrundeliegendes Gutachten hatte man bei einer bundesdeutschen, nicht amtlichen Gutachterin bestellt, das „zufällig“ ganz im Sinne der Regierungsparteien ausfiel.

Gutachterin mit Rathaus-Nähe

Das umstrittene Neubauprojekt am Heumarkt erhitzt sei Jahren die Gemüter. Ungeachtet der Gefahr, dass die Wiener Innenstadt das prestigeträchtige UNESCO-Prädikat „Weltkulturerbe“ verlieren könnte, wollen die Regierungsparteien SPÖ und Neos das Projekt mit aller Macht durchboxen.

Mit einem maßgeschneiderten Gutachten räumten sie jetzt elegant den Stolperstein Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem Feststellungsbescheid aus dem Weg. Autorin dieses Gutachtens ist mit Christa Reicher eine Frau, die in Wien durchaus keine Unbekannte ist, handelt es sich bei ihr doch um die ehemalige Vorsitzende des Beirates für die Seestadt Aspern – einem Prestigeprojekt des Wiener Rathauses. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

UVP-Pflicht “nicht ableitbar

Reicher spielt in ihrer Auftragsarbeit unter anderem die Bedeutung des Erhalts der visuellen Qualität herunter und weist darauf hin, dass der historische „Canaletto-Blick“ seit Ende des 19. Jahrhunderts in seiner ursprünglichen Form ohnehin nicht mehr intakt sei. Weiters ist sie der Meinung, dass durch das Bauvorhaben das Erscheinungsbild des angrenzenden Wiener Konzerthauses sogar aufgewertet werde.

Wörtlich schreibt sie, dass aufgrund ihrer Einzelfallprüfung für sie feststehe,

dass nicht zu erwarten ist, dass durch das gegenständliche Vorhaben der Schutzzweck für den das schutzwürdige Gebiet UNESCO Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien’“ festgelegt wurde, wesentlich beeinträchtigt wird. Daher kann aus dem Tatbestand „Bauvorhaben in UNESCO Welterbestätten“ keine UVP-Pflicht abgeleitet werden.

Gutachtenerstellung als Fließbandarbeit

Neben ihrer Nähe zur roten Stadtregierung ist allerdings weiters auffällig, dass die Stadtplanerin 2023 im Zusammenhang mit dem Aachener Dom ein gleichartiges Gutachten erstellt hat. Auch dort war sie zum Schluss gekommen, dass das untersuchte Projekt zwar negative Auswirkungen habe, diese aber unerheblich seien.

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