Auch in der Tschechischen Republik wurden Kritiker der Corona-Radikalmaßnahmen diffamiert. So wurde am 5. Dezember 2021 im staatlichen Fernsehen in der Sendung „Newsroom“ ein Beitrag ausgestrahlt, der schon im Titel klarmachte, wohin die Reise geht: „Corona-Desinformation“.
Im Beitrag wurden die Ärztin Zuzana Krátká und Vertreter der Gruppe „Zdravé fórum“ (Gesundes Forum) als Verbreiter von Falschinformationen und gefährlichen Erfindungen dargestellt. Als „Anti-Vaxxer“, also als jemand, der Impfungen vollkommen ablehnt, wurden sie als Spinner präsentiert – ohne Beweise.
Diffamierte Ärztin zog vor Gericht
Krátká ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht. Dreieinhalb Jahre später entschied das Stadtgericht in Prag und verurteilte den öffentlich-rechtlichen Sender, sich bei der Ärztin zu entschuldigen.
Dabei ging das Gericht der Sache auf den Grund, indem es die Behauptungen der – oft staatlich finanzierten – „Faktenchecker“ einer Überprüfung unterzog. Die Richter kamen zur Erkenntnis, dass Krátká zwar eine andere Meinung, als die damalige offizielle der Regierung hatte, aber sie hatte weder Falschinformationen noch gefährliche Erfindungen verbreitet.
Zu Entschädigung verurteilt
Deshalb muss der Sender jetzt nicht nur die inkriminierenden Teile aus der Aufzeichnung schneiden und die Verfahrenskosten tragen, sondern Krátká auch eine symbolische Entschädigung in Höhe von 20.000 tschechischen Kronen (knapp 800 Euro) bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.