Wenige Tage nach den Wahlen zum EU-Parlament veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bestrafung Ungarns zur Zahlung von 200 Millionen Euro. Das Land wurde schuldig gesprochen, sich der Masseneinwanderung unter dem Deckmantel “Asyl”zu widersetzen.
“Außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts”
Weil Ungarn höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, lautete gestern, Donnerstag, das Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe, hieß es in der Begründung. Das stelle eine „ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar“, meinte das Polit-Gericht.
Orbán will nicht nachgeben
Das Urteil beruht auf einer Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Kommission bemängelte, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH vom Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe. Die EU-Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene ungarische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Das Land habe noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.
“Wir werden die Grenzen schützen und wir werden die Ungarn schützen”, so Ministerpräsident Viktor Orbán am Donnerstag auf facebook. Er bezeichnete das Urteil als “empörend und inakzeptabel” und bekräftigte, der “finanziellen Erpressung der Brüsseler Bürokraten” nicht nachgeben zu wollen.