Die Österreicher müssen mit der Haushaltsabgabe dem ORF zwar eine Zwangsgebühr zahlen, doch wollen sie wissen, zu welchem Schluss die Untersuchungskommission zur „Ziegler-Affäre“ gekommen ist, wird die Auskunft mit Verweis auf einen Paragrafen-Dschungel verweigert. Jetzt hat unzensuriert deshalb eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht.
Ergebnis der Untersuchung nie veröffentlicht
Wie berichtet, wurde dem Landesdirektor des ORF Niederösterreich, Robert Ziegler, vorgeworfen, er habe Machtmissbrauch im ORF und „Dirty campaigning“ für die ÖVP betrieben. Als vom ORF eine Untersuchungskommission eingesetzt wurde, zog Ziegler selbst die Reißleine und trat zurück. Das Ergebnis der Untersuchung wurde nie veröffentlicht.
Eine Nachfrage von unzensuriert bei der Kontrollbehörde KommAustria brachte auch kein Licht ins Dunkel. Am 18. Jänner wurde uns mitgeteilt, dass man diesbezüglich keine Information habe und den ORF zur Herausgabe des Untersuchungsergebnisses auch nicht zwingen könne.
Elf Fragen an den ORF
Unzensuriert hat sich daraufhin direkt an den ORF gewandt. Wörtlich hieß es in diesem Schreiben:
Hiermit beantrage ich im Namen des Onlinemediums unzensuriert.at und sohin als „public watchdog“ (vgl. zB VfSlg. 20.446/2021 sowie VwGH 28.06.2021, Ra 2019/11/0049) gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG iVm Art. 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958 und Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr. C 83 vom 30.03.2010 S. 389, die Erteilung folgender Auskunft:
Im Wesentlichen wird in elf Punkten nachgefragt, ob der Bericht fertiggestellt ist, ob sich die Vorwürfe gegen den NÖ-Landesdirektor bestätigt haben, welchem Gremium des ORF dieser Bericht zur Kenntnis gebracht wurde oder was der ORF zu tun gedenkt, um in Zukunft eine parteipolitische Beeinflussung des ORF auszuschließen.
Abwimmeln mit Paragrafen-Dschungel
Alles Fragen, deren Antworten vor allem die Haushaltsabgabenzahler brennend interessieren würden. Doch der ORF schweigt und beruft sich im Schreiben vom 31. Jänner auf einen Paragrafen-Dschungel, weshalb man weder zur Auskunft, noch zur Ausstellung eines Bescheides verpflichtet sei.
Diese elf Fragen stellte unzensuriert in der Causa “Robert Ziegler” an den ORF.
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Unzensuriert hat daher am 8. Februar eine Beschwerde gemäß Art 130 Abs. 1 Z 1 B-VG beim Landesverwaltungsgericht Wien eingebracht. Und zwar mit dem Hinweis:
Der Österreichische Rundfunk als belangte Behörde hat das Erteilen einer Auskunft unbegründet verweigert sowie zum Begehren der Beschwerdeführerin, der ORF möge in der Sache einen Bescheid erlassen, im Wesentlichen geantwortet, dass es ihm mangels Behördeneigenschaft nicht möglich sei, einen Bescheid zu erlassen.
In Punkt 3.2 wird auf die Auskunftsverpflichtung gemäß Art 20 B-VG iVm §§ 2,3 Auskunftspflichtgesetz hingewiesen, in dem es heißt, dass alle mit Aufgaben des Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen haben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.
Schweigen des ORF führt zu Spekulationen
Unzensuriert lässt also nicht locker, um zu erfahren, was die ORF-interne Untersuchungskommission in der Causa „Robert Ziegler“, zu der 70 (!) Mitarbeiter zur Befragung eingeladen worden waren und die dreimal die Woche teils zehn bis elf Stunden gedauert hatte, herausgefunden hat. Dass sich der ORF mit Händen und Füßen wehrt, dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, lässt vermuten, dass es sich bewahrheitet haben könnte, dass der Landesdirektor von Niederösterreich tatsächlich parteipolitisch agierte.