Die FPÖ ist nicht nur bei Umfragen erfolgreich, sondern auch vor Gericht. Nun konnte eine Klage gegen den ORF erstinstanzlich gewonnen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zuerst hatte schon die Medienbehörde KommAustria festgestellt, dass der ORF mit der Bezeichnung „Blaue Regierungsbande“ gegen das Ojektivitätsgebot verstoßen habe, jetzt gelang dem FPÖ-Chef Herbert Kickl auch eine erfolgreiche Klage gegen den ORF wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.
Kickl als “Regierungsbande” bezeichnet
Im Mai 2022 sendete der ORF im „ZiB Magazin“ einen Beitrag über die vielen Ministerwechsel in Österreich. Darin wurden die FPÖ-Minister – und auch der nunmehrige FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl als „Regierungsbande“ bezeichnet. Wörtlich hieß es:
Mit Ibiza wird es turbulent. Die Tapentür beim Bundespräsidenten – sie schwingt, sie schwingt. Regierungsmitglieder kommen und gehen. Erst der Vizekanzler, ihm folgt – nicht ganz freiwillig – der Innenminister und mit ihm die ganze blaue Regierungsbande.
Verstoß gegen Objektivitätsgebot
Die KommAustria erkannte darin einen Verstoß des ORF gegen das im ORF-Gesetz verankerten Objektivitätsgebots. Herbert Kickl klagte den ORF daraufhin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung – und bekam nun erstinstanzlich Recht. Im Urteil heißt es nun:
Der ORF wurde schuldig erkannt, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger (Herbert Kickl) wäre Teil einer Regierungsbande und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.
Als Begründung des Urteils wird angeführt:
Im Gesamtzusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ibiza-Affäre, mit der der Kläger nichts zu tun hatte, ist die Äußerung so zu verstehen, dass dem Kläger unterstellt wird, Teil einer kriminellen Verbindung zu sein. Damit wird der Kläger unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt.
Grenze strafloser Kritik deutlich überschritten
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Freie Meinungsäußerung müsse sein – aber in diesem Fall habe der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht habe es auch als gegeben angesehen, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr bestehe, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt worden wäre. Das sei eine schallende Ohrfeige für die vermeintlich unabhängige ORF-Redaktion. Wörtlich meinte Hafenecker:
Wie „unabhängig“ dieser ORF ist, zeigte ja erst vor wenigen Monaten die Auswertung, dass Politiker von ÖVP und Grünen fast 70 Prozent der Redezeit in der meistgesehenen Nachrichtensendung des Landes bekommen. Dass dann am Mittwoch der ORF just während der Rede von Herbert Kickl auf ORF2 in die Werbung ging, passt da ebenfalls gut ins Bild.
Berufung des ORF käme Selbstanklage gleich
Der ORF hat vier Wochen Zeit, gegen das Urteil zu berufen. „Wenn der ORF das tut, bedeutet das allerdings nicht mehr, als dass er offenbar auch in Zukunft Verstöße gegen das Objektivitätsgesetz plant“, sagte Hafenecker in einer Aussendung. Das käme einer Selbstanklage gleich. Und quasi als Belohnung bekäme der ORF dann auch noch die Haushaltsabgabe, betonte der FPÖ-Mediensprecher abschließend.