Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat monatelang die Gesetzgebung zu den Corona-Hilfen geprüft, jetzt hat er Teile davon endgültig aufgehoben.

17. Oktober 2023 / 11:34 Uhr

Corona-Hilfen zum Teil rechtswidrig: Höchstgericht zerreißt COFAG-Konstrukt

Wie dringend notwendig ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur COVID-19-Finanzierungsagentur COFAG ist, zeigt jetzt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

Der VfGH hat heute, Dienstag, nämlich die Regelung zu Corona-Hilfen gekippt, weil die Art und Weise, wie Verwaltungsaufgaben an eine GmbH – die COFAG – ausgelagert wurden, unsachlich gewesen wäre. Zudem hätten Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe gehabt. Hilfsgelder in der Höhe von 450 Millionen Euro, die noch nicht ausgezahlt wurden, sollen trotzdem fließen.

Die Aufhebung der Regelung zu den Corona-Hilfen tritt mit Ende Oktober 2024 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, nähere Regelungen zur weiteren Tätigkeit und der Abwicklung der COFAG zu erlassen.

Blümel rief COFAG eilig ins Leben

Die COFAG wurde in der Zeit des umstrittenen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) eilig ins Leben gerufen und stand von Anfang an in der Kritik. Das Firmen-Konstrukt stand stets unter dem Verdacht, im Sinne ÖVP-naher Betriebe zu agieren. FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs meinte in einer Aussendung, dass die COFAG eine der größten, teuersten und intransparentesten Fehlkonstruktionen der Zweiten Republik sei.

Rechnungshof stellte Versagen der COFAG fest

Bereits der Rechnungshof (RH) hatte die COFAG förmlich zerrissen. Die vom RH erstellte Liste des Versagens der COFAG ist lange: Überförderungen von bis zu elf Millionen Euro, unfassbare 36 Millionen Euro für externe Berater, fehlerhafte Bestellung der Geschäftsführer, zu hohe Gagen für Aufsichtsräte. Allein das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I habe bis zu 117 Millionen Euro Mehrauszahlungen verursacht. Der RH sprach von einem „beträchtlichen Überförderungspotenzial“ bei den COFAG-Hilfen und hatte aufgrund massiver Beanstandungen sogar deren Auflösung empfohlen.

ÖVP und Grüne entzogen COFAG der parlamentarischen Kontrolle

Alle diese Unverschämtheiten wären ohne Rechnungshof nicht zutage getreten, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker seinerzeit in einer Aussendung. ÖVP und Grüne hätten diese Agentur jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. Diese „Black-Box“ gehöre nicht nur aufgelöst, sondern auch parlamentarisch untersucht. Immerhin wären rund 15 Milliarden Euro in diese Gesellschaft gesteckt worden.

Dass der VfGH sich mit der Causa beschäftigte, ist den Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH zu verdanken. Diese beantragte eine Prüfung, nachdem die COFAG einen vom Unternehmen geforderten Fixkostenzuschuss nicht ausgezahlt hatte.

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