„Gehen sie weiter, es gibt nichts zu sehen. Und falls sie doch etwas gesehen haben, dann verbreiten sie es ja nicht weiter,“ lautet die Devise der Polizei, wenn es um Gewalt von Eingewanderten in unseren Städten geht. So geschehen am letzten Freitag im Bundesland Schleswig-Holstein.
Polizei agiert als Zensurbehörde
Derzeit kursieren in den Sozialen Medien Ausschnitte einer Massenschlägerei unter Migranten, die sich am letzten Freitag in der Hansestadt Lübeck ereignet hat. Die Akteure prügeln und treten auf offener Straße aufeinander ein. Doch offensichtlich soll niemand erfahren, welcher Herkunft die Protagonisten der Schlägerei waren, denn die Polizei warnte umgehend vor der weiteren Verbreitung eines in den Sozialen Medien veröffentlichen Videos. Im Blaulicht-Presseportal der Polizei liest sich das dann so:
Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein Videomitschnitt des Geschehens. Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiterzuverbreiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.
“Wahrheit gehört nicht an die Öffentlichkeit”
Entlarvend war die Antwort der Polizei an den Internetnutzer Matthew_Algarve, der auf X (vormals Twitter) fragte: „Darf keiner die Wahrheit sehen?“ Die Polizei:
Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!
Befehl von oben?
Die Wahrheit gehört also nicht an die Öffentlichkeit. Und wer die unangenehme Wahrheit doch verbreiten will, dem wird unverhohlen mit Strafmaßnahmen gedroht. Doch wer ist der Meinung, dass die Bürger keinen Anspruch auf die Wahrheit haben? Ist es wirklich „die Polizei“ oder gab den allgemeinen Vertuschungsbefehl eine höhere Stelle?