In einer Medienmeldung heißt es, dass das “Klimaschutzministerium” die Regeln für den Bezug des “Klimabonus” nicht ändern werde. Dies heißt, dass Asylwerber und Häftlinge den kommenden “Klimabonus” auch für dieses Jahr erhalten werden.
Es stellt sich einmal mehr die Frage des Warum? Asylwerber sind in der Grundversorgung. Das heißt, dass der Steuerzahler sämtliche Kosten übernimmt. Je nach Bundesland sind sie unterschiedlich. Und das sind, abgesehen von den Geldleistungen wie monatliches Taschengeld (maximal 40 Euro) und Freizeitgeld (maximal 10 Euro), jede Menge Sachleistungen.
Asylwerber kassieren ohnehin zuviel
Konkret: Verpflegung, Bekleidung und Krankenkosten. Wesentlich sind allerdings die Kosten der Unterbringung. Es gibt die organisierte Betreuung und die Betreuung in Privateinrichtungen. Bei der organisierten Betreuung übernehmen die jeweiligen Trägerorganisationen die Kosten. Bei der Privatbetreuung sind Asylwerber bei einem Vermieter untergebracht. In Niederösterreich etwa erhalten Asylwerber vom Land bei einer Privatbetreuung einen monatlichen Mietzuschuss von € 150,00 (Familien € 300,00) und jede erwachsene Person einen monatlichen Verpflegungszuschuss von € 215,00 (Kinder € 100,00). Zusätzlich erhalten die Asylwerber noch einen Bekleidungsszuschuss von € 150,00 und Kinder einen Schulbedarfszuschuss von € 200,00 pro Jahr. Mit diesen Zuwendungen müssen die Asylwerber inklusive Mietverpflichtungen auskommen.
Anders gesagt: Bei organisierten Betreuungen entstehen Asylwerbern keine Kosten für Strom, da die Träger der Einrichtungen zuständig sind. Und bei privaten Betreuungen wird massenhaft Geld an Asylwerber ausgeschüttet. Auch in diesem Fall berappt der Steuerzahler faktisch die Stromkosten der ungebetenen Gäste. Und zusätzlich soll der “Klimabonus” an diese Gruppe ausbezahlt werden, obwohl die öffentliche Hand ohnehin großzügig genug ist?
Ministerin Gewessler schenkt weiter Steuergeld her
Der Steuerzahler muss daher doppelt für die Asylwerber Stromkosten bezahlen. Die grüne Ministerin Leonore Gewessler denkt nicht daran, an dieser Praxis etwas zu ändern. Dass Häftlinge im „Häfen“ keine Stromrechnungen erhalten, ist mehr als selbsterklärend. Es wäre ein Einfaches, diese Praxis zu ändern. Gewessler müsste nur auf die Internetseite des Justizministeriums schauen, wo die Adressen aller Haftanstalten Österreichs angeführt werden. Diese Adressen müssten aus der Datenbank im Finanz online und anderen Trägern ausgefiltert werden, damit die Häftlinge eben nicht zu einem unrechtmäßigen Bezug dieser “Klimageld”-Leistung kommen.