Paukenschlag im Medienprozess des Ex-FPÖ-Politikers Hans-Jörg Jenewein gegen die Kronen Zeitung: Die Richterin verurteilte die Zeitung zur Zahlung von 96.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen mehrere Journalisten-Grundsätze verstoßen
In dem Artikel der Kronen Zeitung vom 7. August 2022 über einen angeblichen Selbstmordversuch samt angeblichem Abschiedsbrief des damaligen Mitarbeiters im Freiheitlichen Parlamentsklub, Hans-Jörg Jenewein (FPÖ), stand wenig Korrektes. Das hat im Dezember bereits der Presserat festgestellt: Es sei gleich gegen mehrere journalistische Grundsätze verstoßen worden.
Nur der Name richtig geschrieben
Noch deutlicher drückte sich gestern, Dienstag, Richterin Nicole Baczak im von Jenewein angestrengten Medienverfahren gegen die Kronen Zeitung aus:
Man könnte auch die Frage stellen: Was war überhaupt richtig in dem Artikel? Ihr Name war richtig geschrieben?
Fragen, die die Richterin an Jenewein stellte und der dann antwortete, dass bis auf den Namen aber in insgesamt zwölf gedruckt oder online erschienenen Beiträgen über seinen angeblichen Suizidversuch und dessen Umstände praktisch nichts stimme.
Kein Abschiedsbrief, keine Ex-Frau
Jenewein zerlegte den Krone-Artikel dann auch Punkt für Punkt:
Ich bin nie auf einer Intensivstation gelegen und war nie in Lebensgefahr.
Er habe auch keine „Ex-Frau“, da er noch immer in erster Ehe verheiratet sei, und „auch einen Abschiedsbrief hat es nie gegeben“.
“Bloßstellung des höchstpersönlichen Lebensbereichs”
Krone-Anwältin Alexandra Thurner versuchte sich mit dem Argument zur Wehr zu setzen, dass der Fall politische Brisanz gehabt habe. Der juristische Vertreter von Jenewein, Niki Haas, dagegen meinte, dass hier eine „bloßstellende Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ erfolgt sei.
Ungewöhnlich hohe Strafe
Für die Richterin war das Argument der Krone nicht nachvollziehbar. Sie fragte sich, was die politische Relevanz sei, wenn jemand einen Selbstmordversuch unternehme. Da aber auch der Wahrheitsgehalt der Beiträge überschaubar sei, so Richterin Baczak, sei es wert, dem Kläger eine hohe Entschädigung zu zahlen. Mit 96.000 Euro, die die Kronen Zeitung an Jenewein zahlen soll, fiel das Urteil dann tatsächlich ungewöhnlich hoch aus.
Anwalt Haas sagte gegenüber unzensuriert, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Beide Parteien hätten nun drei Tage Zeit, um in Berufung zu gehen. Haas hatte bereits erreicht, dass die Tageszeitung Österreich, die in dieser Causa anscheinend von der Kronen Zeitung abgeschrieben hatte, eine Gegendarstellung bringen musste. Unzensuriert berichtete.