Der nicht rechtskräftige Schuldspruch kann auch als Warnung an alle gelten, die sich vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf plötzliche Erinnerungslücken berufen.

11. August 2022 / 10:38 Uhr

Verurteilung von Wiener Oberstaatsanwalts-Chef Fuchs Nackenschlag für ÖVP

Am gestrigen Mittwoch wurde der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, durch das Innsbrucker Landesgericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem “Ibiza”-Untersuchungsausschuss in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsfindung stützte sich Richterin Andrea Steffan auf eine dichte Indizienkette. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
FPÖ: Fuchs “zentrales Element im ÖVP Justiz-Netzwerk”
Damit fand ein Fall sein vorläufiges Ende, der für den freiheitlichen Fraktionsführer im ÖVP Korruptionsuntersuchungsausschuss, Christian Hafenecker, auch ein Schlag gegen die von Korruptionsskandalen geschüttelte ÖVP ist. Denn für Hafenecker ist Fuchs, gemeinsam mit dem derzeit suspendierten, ehemals mächtigen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek, ein “zentrales Element der schwarzen Netzwerke” in der Justiz. Mit der Verurteilung des hochrangigen Justizbeamten breche der “tiefe Staat der ÖVP” immer mehr in sich zusammen. So stellt er fest:

Die Machenschaften der Achse Pilnacek-Fuchs und der übrigen schwarzen Netzwerke in der Justiz ähneln Strukturen autoritärer Staaten, in denen nicht das Gesetz Maß aller Dinge ist, sondern die Interessen einer politischen Gruppe. Es ist daher so notwendig, dass der Justizbereich genauso wie alle anderen Institutionen, die von der ÖVP regelrecht infiltriert wurden, von dieser Umklammerung wieder befreit werden.

Schuldspruch in beiden Anklagepunkten
Oberstaatsanwalt Fuchs wurde vorgeworfen, dass er im Dezember 2020 Akten über eine Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen eine Redakteurin der Tageszeitung Die Presse an den damaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben hätte, obwohl der gar nicht mehr mit Strafverfolgung befasst war. Diese Anzeige war von der Behörde vorbereitet worden, weil die Journalistin einen kritischen Artikel über sie geschrieben hatte. Bei der Anzeige handelte es sich um einen Verschlussakt, der laut Richterin nur einem sehr kleinen Kreis an Personen zugänglich war.
Weiters hatte Fuchs vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er sich nicht daran erinnern könne, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Richterin Steffan hielt es für nicht glaubhaft, dass der Jurist sich in diesem brisanten Fall an nichts erinnern konnte.
Bezeichnenderweise verweigerte der als Zeuge geladene Pilnacek die Aussage.

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