Schüler:Maske

Wählen nur mit Maske? Und das, obwohl die Maskenpflicht mit 1. Mai gefallen ist? Italiens Provinzposse hat vielleicht einen Hintergedanken.

10. Juni 2022 / 11:53 Uhr

Volksabstimmung: Hinter der Groteske um die Maskenpflicht steckt politisches Kalkül

Am Sonntag findet in Italien eine Volksabstimmung statt.
Hürde gleichsam unerreichbar
Alle fünf Anträge, über die 49 Millionen Wähler abgestimmen können, wurden von Matteo Salvini und der rechten Lega eingebracht. Gehen sie durch,  müssen bestimmte, bereits im Parlament beschlossene Gesetze im Justizwesen aufgehoben werden.
Nachdem das italienische Rechtssystem jedoch 50 Prozent (!) Teilnahme erfordert, damit das Ergebnis der Volksabstimmung bindend ist, muss davon ausgegangen werden, dass die fünf Anträge nichts bewirken können.
Im Schatten von Justiz-Skandalen
Bedauerlich, denn aus Anlass von mehreren Skandalen, die die enge Verstrickung zwischen Richtern und Politik – zu Lasten der Bürger – offenbarten, soll das Volk eine Verbesserung ermächtigen. Drei Anträge betreffen die Reform des Justizsystems, einer die Strafjustiz und einer die Korruptionsbekämpfung.
Konkret geht es um die Abschaffung eines Gesetzes, mit dem vom Establishment unerwünschte Personen von Wahlen ausgeschlossen werden können. Weiters um das Verhindern von Jobwechseln im Justizwesen: Heute Staatsanwalt, morgen Richter und übermorgen wieder auf der anderen Seite ist ein rechtsstaatlich bedenkliches Modell, das daher gekippt werden soll. Außerdem soll die Leistung von Richtern und Staatsanwälten künftig geprüft werden können, da viel zu oft das politische Bekenntnis statt die Fachkenntnis zu Karrieren führt. Dann soll die Untersuchungshaft reformiert werden; es sollten Verdächtige nur bei gravierenden Delikten in U-Haft kommen. Und zu guter Letzt sollen die Italiener über die Regeln zur Wahl der Mitglieder des Obersten Richterrats abstimmen können.
Einschränkung bei der freien Ausübung des Wahlrechts
Doch neben den Sachfragen an sich hat die Organisation der Volksabstimmung viel Staub aufgewirbelt. So hatten zunächst zwei Minister für alle Wahllokale die Maskenpflicht verordnet, die allgemein mit 1. Mai aufgehoben worden war.
Es wurde sofort Klage bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen die Einschränkung bei der freien Ausübung des Wahlrechts eingebracht.
Angst als Mittel, nicht wählen zu gehen
Gestern, Donnerstag, ruderte Gesundheitsminister Roberto Speranza, der einzige Minister und Vorsitzende der linksradikalen Partei Articolo Uno, zurück und hob sein Dekret noch vor einer Entscheidung zum Eilantrag selber auf.
Es gilt nur noch eine „dringende Empfehlung“ – und die Erkenntnis, dass die Regierung entgegen aller Logik die Maske weiterhin zur Alarmierung einsetzt. Um vielleicht die Bevölkerung davon abzuhalten, an der Volksabstimmung teilzunehmen?

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