Es scheint durch: Die schwarz-grüne Landesregierung in Tirol soll laut Medienberichten ihre Strafexpedition gegen Wohnungsbesitzer mit 2023 starten. Alle Wohnungsbesitzer, die ihre Wohnungen nicht vermieten (können), müssen zahlen, und zwar jetzt sogar mehr als im ersten Gesetzesentwurf verlautet worden war!
Die ursprünglich vorgesehenen Beträge wurden im aktuellen Entwurf erhöht, in „Vorbehaltsgemeinden“ sogar verdoppelt. Letzteres trifft mehr als jede zweite Gemeinde in Tirol.
1.080 bis 2.400 Euro pro Wohnung
Die Landesregierung wird laut aktuellem Gesetzesentwurf die Gemeinden verpflichten, zwischen 1.080 und 2.400 Euro pro leerstehender Wohnung und Jahr einzuheben. Ganz egal, warum die Wohnung leer steht, etwa wegen Verödung der Ortskerne, Abwanderung oder mangelndem Interesse oder auch deshalb, weil man für die Kinder die Wohnung freihalten will.
Um diesen Eingriff ins Privateigentum leichter zu machen, hatte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) gefordert, das Volkswohnungswesen in die Kompetenz der Länder zu übertragen. Ziel: die Höhe der Abgaben selbst bestimmen zu können. Dafür wäre aber eine Verfassungsänderung nötig, weil eine bestimmte Abgabenhöhe eben einen Eingriff ins Privateigentum darstellt, da sie die Besitzer zwingt, den Forderungen des Staates nachzukommen.
Bestellt – geliefert
Doch der Eingriff ins Privateigentum mit Zwang und neuen, hohen (!) Belastungen sind für die ehemalige Volkspartei auch so kein Problem mehr. Im Schlepptau und als Scharfmacher betätigen sich wie immer die Grünen. Sie können den staatlichen Hals gar nicht voll genug bekommen. So fordert der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) Abgaben in „empfindlicher Höhe“. Dort sind sie jetzt. Doch ob sie den Grünen reichen werden?