Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die an einen Elternteil bezahlt wird, wenn der andere Elternteil, der zu Unterhaltszahlungen für sein Kind verpflichtet wird, den Unterhaltszahlungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt.
Eine Anfragebeantwortung aufgrund einer Anfrage der freiheitlichen Politiker Edith Mühlberghuber und Harald Stefan liefert Zahlen für das Jahr 2021. Und dabei stellt sich heraus, dass Ausländer, die Unterhalt bezahlen müssen, im Verhältnis zu Inländern weitaus weniger Geld an den Staat bezahlen, als sie müssten.
Zu den Daten:
2021 gab es 36.663 Kinder mit österreichischer Staatsangehörigkeit, die einen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss hatten. Kinder aus EU-Staaten werden mit 4.592 beziffert, während es aus Drittstaaten 2.488 Kinder gab. Keine Angaben gab es bei 27 Kindern.
Mehr als 113 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss gab es bei den österreichischen Kindern. Rückbezahlt wurden über 81 Millionen Euro. Gut ein Viertel der Beträge blieb somit offen und muss vom Steuerzahler bezahlt werden.
Je weiter weg, umso weniger Rückzahlungen
Dramatischer sieht das Verhältnis bei den EU-Kindern aus. Wenngleich rund 12,8 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss geflossen sind, so wurden nicht einmal 5,8 Millionen Euro zurückbezahlt. Das sind offene Forderungen, die mehr als die Hälfte der Auszahlungsbeträge umfassen!
Kinder von Drittstaatsangehörigen haben mehr als 5,8 Millionen Euro erhalten, nur 2,2 Millionen Euro wurden von den Unterhaltsverpflichteten zurückbezahlt.
Flucht ins Ausland?
Etwas kurios sind die Daten bei jenen Kindern, bei denen die Staatsangehörigkeit nicht bekannt war. Fast 95.000 Euro wurden bezahlt, während 1,6 Millionen Euro zurückbezahlt wurden. Ein Irrtum? Dass Unterhaltsverpflichtete von Kindern, die keine Österreicher sind, weniger zurückzahlen, mag vermutlich auch daran liegen, dass Personen ins Ausland flüchten und sich so den Zahlungen entziehen.