Asyl sollte im Grunde genommen nur ein Schutz auf Zeit sein. Wird allerdings ein Asylwerber zu einem Asylberechtigtem oder einem “subsidiär Schutzberechtigten” und bleibt über Jahre in Österreich, dann steht dieser Personengruppe ein sogenannter „Daueraufenthalt – EU“ zu. So wollen es die EU-Gesetze, die Österreich in Form des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verankern musste. In weiterer Folge können sie Staatsbürger werden. So werden illegale Einwanderer mit dem Asyl-Schmäh letztlich zu “echten” Österreichern. Im Fall der “subisidär Schutzberechtigten” geht es sogar ohne Asyl-Grund: Einfach nach Österreich einmarschieren, warten – und irgendwann “Österreicher” werden.
Allein im Jahr 2021 wurden so 1.193 Erstbewilligungen „Daueraufenthalt – EU“ nach dem NAG an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte erteilt. Im Verlängerungsverfahren wurden weitere 190 Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ an die genannten Personengruppen erteilt. Im Zeitraum 2010 bis 2021 wurden auf diese Art und Weise laut der Statistik Austria insgesamt 15.972 Asylberechtigte eingebürgert – und somit „waschechte Österreicher“ werden.
Auch Asyl-Aberkennungsverfahren möglich
Es besteht die Möglichkeit der Aberkennungsverfahren, wenn das im Innenministerium angesiedelte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Auffassung ist, dass der Asylgrund (sofern vorhanden) nicht mehr gegeben ist. 2021 wurden 4.745 Verfahren eingeleitet. 750 erfolgten aufgrund geänderter Umstände, während 1.436 Verfahren anhängig wurden, weil die Personen straffällig wurden. 1.885 Verfahren wurden eröffnet, weil es eine Einreise in das Herkunftsland gab, von dem der “Flüchtling” angeblich verfolgt wurde.
Gegen ein Aberkennungsverfahren kann Beschwerde eingebracht werden, womit die Gerichte beschäftigt werden. Im Jahr 2021 kam es dennoch zur Aberkennung der Asylberechtigung in 1.304 Fällen.