Eine parlamentarische Anfrage an das Gesundheitsministerium von FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz wollte Licht uns Dunkel der unzähligen und kostspieligen Rechtsgutachten bringen, die seit dem Beginn der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben wurden. Die Beantwortung offenbart teils fragwürdige Praktiken im grün geführten Ressort.
“Impfexperten” kassierten für Beratung und Rechtsgutachten
Was in der Anfragebeantwortung sofort ins Auge sticht, sind die Namen zweier mittlerweile in der “Corona-Impfpflicht-Kommission” des Gesundheitsministeriums sitzender Experten: Karl Stöger und Christiane Wendehorst. Stöger kassierte im Jahr 2021 insgesamt 3.800 Euro für “Beratungen”.
Wendehorst erhielt 2021 wiederum den Auftrag für ein Rechtsgutachten “zum Vorschlag der europäischen Kommission für ein Gesetz zur Künstlichen Intelligenz”. Dafür kassierte die Expertin nicht weniger als 25.200 Euro.
Auch Gelder von Pharmakonzernen?
Wie unzensuriert-Recherchen ergaben, weisen sowohl Stöger als auch Wendehorst Querverbindungen zur Pharmaindustrie auf. Zuletzt hielten beide “Impfexperten” Webinare zur aktuellen Coronasituation. Stöger referierte im Februar zu „Corona-Impfungen und Aufklärung – Unter Berücksichtigung von off-label use und Impfpflicht”, gesponsert wurde der Auftritt von Moderna, MSD, Valneva und Sanofi Pasteur.
Wendehorst sprach im Oktober 2021 zu “COVID-19 – Impfung und Haftung – Rechtsinformation”, gesponsert von MSD, Sanofi Pasteur und Valneva.
Auftrag an Firma mit dubioser Internetseite
Fragwürdig ist zudem ein Auftrag für ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2020 an die Firma TaxResearch GmbH. Kostenpunkt stolze 24.000 Euro. Gefordert wurde ein “Gutachten zur Wirksamkeit und Auslegung des § 36 Abs 1 lit. m Epidemiegesetz 1950”.
Sucht man im Internet nach der Firma TaxResearch GmbH, so gelangt man auf eine Firmeninternetseite, die nicht nur unvollständig und in einem Demo-Modus erscheint, sondern auch über kein ausgewiesenes Impressum verfügt. Betrieben wird die in Linz befindliche Firma von Universitätsprofessoren aus dem Bereich des Steuerrechts. Als Tätigkeitsbereich wird “Forschungsinstitut für Steuerrecht” angegeben.
Vertrauenserweckende Professionalität, um Aufträge der öffentlichen Hand im fünfstelligen Bereich zu erhalten, sieht jedenfalls anders aus.