Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichthof entschied beim “Lockdown für Ungeimpfte” nicht nach Evidenz, sondern urteilte allen Ernstes auf Basis dessen, was Ex-Gesundheitsminister Mückstein “vertretbarerweise annahm”.

30. März 2022 / 16:02 Uhr

„Lockdown für Ungeimpfte“ war rechtens – FPÖ sieht krasse Fehlentscheidung

Was wäre gewesen, hätte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute, Mittwoch, den „Lockdown für Ungeimpfte“ nicht als rechtens anerkannt? Die Regierung hätte wohl geschlossen den Hut nehmen müssen, weil sie verfassungswidrig gehandelt hat. Insofern ist die VfGH-Entscheidung keine Überraschung, aber laut FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst eine „krasse Fehlentscheidung“.
Mutmaßlich parteipolitisch motivierte Gefälligkeitsentscheidung
Fürst sagte als Reaktion auf das Urteil des VfGH in einer Aussendung:

Für mich handelt es sich hier um mutmaßlich parteipolitisch motivierte Gefälligkeitsentscheidungen, um die Regierung vor den Folgen ihrer maßlosen, übergriffigen und grundrechtsfeindlichen Corona-Politik zu schützen.

Richter parteipolitisch besetzt
Wenn man weiß, dass selbst die Höchstrichter in Österreich durch die regierenden politischen Parteien besetzt werden, braucht sich keiner über deren Entscheidungen zu wundern. Dennoch stellen sich einige Fragen:
Warum haben die Höchstrichter nur über den „Lockdown für Ungeimpfte“ von 15. b is 21. November 2021 entschieden und nicht gleich auch über den zweiten, viel längeren „Lockdown für Ungeimpfte“ vom 12. Dezember 2021 bis 30. Jänner 2022? Über diesen werde im April beraten, sagte VfGH-Pressesprecherin Cornelia Mayrbäurl gegenüber unzensuriert.
Die zweite Frage stellt sich, warum zwar die Verhandlung darüber öffentlich durchgeführt wurde, jedoch nicht die Urteilsfindung durch die Richter? So ist die Entscheidung völlig intransparent, keiner weiß, wer von den Richtern hier eine Grundrechtsverletzung sah und wer nicht.
Urteilsbegründung “fadenscheinig”
FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst bezeichnet zudem die Begründung des Urteils als „fadenscheinig“. So heißt es, dass Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen „veretretbarerweise annehmen“ habe können, dass Ungeimpfte ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko sowie ein deutlich größeres Risiko einer schweren Erkrankung hätten. Fürst meinte dazu:

Das bedeutet im Klartext: Die Regierung verbreitet im Vorfeld mithilfe von ihr ausgesuchter „Experten“ und der durch Millionen-Förderungen angefütterten Medien ihre Propaganda. Und der VfGH attestiert dem Gesundheitsminister in der Folge, dass es vertretbar war, dieser Propaganda, die sich – etwa im Hinblick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr durch Ungeimpfte – als grundfalsch erwiesen hat, zu folgen.

Kapitulation vor einer übergriffigen Regierung
Wenn sich der VfGH künftig bei der Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen und Verordnungen auf eine pauschale Vertretbarkeitsprüfung zurückziehe, dann kapituliere er als höchste richterliche Instanz vor einer übergriffigen Regierung und läute das Ende des Rechts- und Verfassungsstaats Österreich ein, beklagte Fürst.
Gesundheitsministerium versagte bei Antworten
Die Entscheidung sei auch angesichts der im Verfahren durch den VfGH an das Gesundheitsministerium gestellten, sehr detaillierten und auf tatsächliche Evidenz abzielenden Fragen völlig unverständlich, zumal das Ministerium bei der Beantwortung völlig versagt habe und die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen dadurch einmal mehr offenkundig wurden.
Lieferte das Ministerium falsche Zahlen?
Ein gutes Beispiel dafür, dass der VfGH ohne entsprechende Evidenz zum Urteil kam, liefert diese Erkenntnis: Rund 80 Prozent der Covid-19-Patienten werden derzeit wegen einer anderen Erkrankung in den Vorarlberger Spitälern behandelt, die Corona-Erkrankung ist lediglich die Nebendiagnose. Unzensuriert berichtete. Das Gesundheitsministerium hat bei den Fragen geantwortet, dass “nur” bei 22,6 Prozent der Patienten Covid Nebendiagnose war. Hat das Ministerium also falsche Zahlen geliefert oder Neben- und Hauptdiagnosen verwechselt? Vorarlberg wird ja kein Ausreißer sein.

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