Keine Quarantäne mehr, dafür „Verkehrsbeschränkungen“ (zum Beispiel Maskentragen)! Diese Vorgabe des Gesundheitsministeriums als Lockerung für ungeimpfte Kontaktpersonen soll eigentlich seit heute, Montag, in Kraft sein. Doch in Wien weiß man anscheinend nichts davon – und die Eltern der Schüler werden uninformiert ihrem Schicksal überlassen.
Umsetzung der Quarantäne-Regel ist Behörde nicht bekannt
Das Chaos, das in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit Corona-Verordnungen speziell im Schulbetrieb herrschte, geht also auch nach dem Wechsel von Wolfgang Mückstein zu Johannes Rauch unvermindert weiter. Eltern in Wien wandten sich an unzensuriert, weil ihre Tochter trotz neuer Verordnung nicht in die Schule durfte. Der Vater erkundigte sich bei der Corona-Hotline 1450 und bekam dort folgende Auskunft:
Wir haben zwar davon gehört, dass es eine neue Regelung geben wird, aber die Behörde weiß noch nichts genaues, es gelten die Quarantäne-Regelungen wie bisher. Wie und wann die neuen Regeln umgesetzt werden, ist nicht bekannt.
Lockerungen stehen auf Internetseite des Gesundheitsministeriums
Die Tochter, ungeimpfte Kontaktperson, musste also zuhause bleiben, weil die Wiener Behörde von den Maßnahmen des Gesundheitsministeriums noch nichts weiß. Ein Armutszeugnis, denn seit heute, Montag, sind die Lockerungen auch auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums abrufbar – und da heißt es konkret:
Alle Kontaktpersonen ohne vollständigen Corona-Immunschutz müssen seit diesem Montag nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für die Betroffenen nun „Verkehrsbeschränkungen“. Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch im Freien. Untersagt sind etwa Besuche von Einrichtungen, wo dies nicht möglich ist, etwa die Gastronomie oder Fitness-Klubs. Aber auch Besuche in Gesundheitseinrichtungen sind untersagt.
Auch Genesene keine “Kontakpersonen” mehr
Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen einzustufen seien vollständig immunisierte Personen mit drei “immunologischen Ereignissen” (zum Beispiel drei Impfungen) – bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr reichen zwei solcher Ereignisse. Auch Personen, die innerhalb der vergangenen drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron Variante genesen sind, würden nicht als Kontaktperson gelten. Ebenfalls nicht als Kontaktperson würde zudem eingestuft werden, sofern die Person bei ihrem Kontakt zum bestätigten Fall “geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos” angewandt habe. Darunter falle etwa das beidseitige Tragen einer FFP2-Maske.
Miserables Bild der Regierung
So gut, so schön: Es nützt halt wenig, wenn diese Lockerungen des Ministeriums auf der Internetseite stehen, aber die Behörden in Wien kümmern sich nicht darum. Übrig bleiben die Eltern, die man ratlos zurücklässt.
Kaum gelockert, drohen ab Mittwoch sowieso wieder Verschärfungen, etwa das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen. Der Corona-Slalom geht es also munter weiter, und die Regierung gibt aufgrund ihres nicht nachvollziehbaren Zickzack-Kurses rund um „Lockdowns“, der Impfpflicht und jetzt dem peinlichen Rückzieher der Fast-Totalöffnung ein miserables Bild ab.