Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist der Aufforderung eines für das Verfahren zuständigen Höchstrichters, ihm Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu liefern, zeitgerecht nachgekommen. Jetzt rätseln alle, was in diesem geheimen Brief an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) tatsächlich steht.
“Über den Inhalt der Stellungnahme kann der VfGH nicht informieren”
Ende Jänner wurde das brisante Schreiben des VfGH, über das unzensuriert als erstes berichtete, bekannt. Der Höchstrichter forderte Mückstein auf, zahlreiche Fragen zu den COVID-Verordnungen bis 18. Februar zu beantworten, denn am 28. Februar kommen die Richter zur nächsten Sitzung zusammen. Diesem Wunsch kam der Gesundheitsminister nach, wie uns die Mediensprecherin des VfGH bestätigte:
Das Gesundheitsministerium hat dem VfGH die bis 18. Februar erbetene Stellungnahme in einem Verfahren betreffend Maßnahmen gegen Covid-19 zeitgerecht übermittelt. Über den Inhalt der Stellungnahme kann der VfGH nicht informieren, da Akteneinsicht allein den Verfahrensparteien zukommt.
Werden Patienten mit Nierenversagen als “Coronafälle” gezählt?
Die Öffentlichkeit erfährt zurzeit also nicht, was Mückstein etwa auf die Frage geantwortet hat, ob Patienten, die wegen Nierenversagen auf der Intensivstation liegen und zufällig positiv auf Corona getestet werden, als „Coronafälle“ gezählt werden? Oder: Um welchen Faktor das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko reduziert? Besonders spannend ist auch die Frage, worauf sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 Prozent bezieht und was in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion bedeutet?
Auch Sinnhaftigkeit von PCR-Tests wurde hinterfragt
Auch die Sinnhaftigkeit von PCR-Tests und Angaben der Übersterblichkeit wurde vom dafür zuständigen Höchstrichter hinterfragt. Die Öffentlichkeit hat natürlich großes Interesse, zu erfahren, welche Angaben der Gesundheitsminister zu all diesen Fragen machte. Doch leider bleibt das Papier geheim.
Kickl für öffentliche Verhandlungen beim VfGH
FPÖ-Parteichef Herbert Kickl forderte am Mittwoch, 16. Februar, in einem Interview auf oe24, dass die Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof öffentlich stattfinden sollen, damit die Bürger die Urteile auch nachvollziehen können. Wörtlich sagte er:
Wir wollen hier öffentliche Verhandlungen zu allen diesen Problembereichen haben. Davon sind ja Millionen Menschen in Österreich betroffen. Da geht es um „Lockdown“, da geht es um den “Teil-Lockdown“, da geht es um „2G“, aber auch um die Impfpflicht. Das alles muss vor den Augen der Öffentlichkeit vom VfGH verhandelt werden.