Die schwarz-grüne Regierung wird am Montag den „Lockdown“ für Ungeimpfte verlängern. Die neue Verordnung sieht aber auch die Maskenpflicht im Freien und die verschärfte „2G“-Kontrolle im Handel vor.
Nehammer erklärte Maskenpflicht im Freien falsch
Laut geplanter Verordnung, die unzensuriert vorliegt, wird die Maskenpflicht im Freien nicht so ausgelegt, wie es ÖVP-Kanzler Karl Nehammer bei der Pressekonferenz am Donnerstag erklärt hat. Beim Vorbeigehen benötigt man nämlich keine Maske – auch wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Impffreie werden ausgesperrt
Wie angekündigt, kommt es auch zu Verschärfungen im Handel, wo eine „2G“-Kontrolle verpflichtend wird. Impffreie haben somit keinen Zutritt mehr zu Bekleidungs- oder Blumengeschäften. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nur noch Betriebe betreten, die zur „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ dienen.
Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte “2G” im Handel
Diese diskriminierende Regelung, die auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Bayern verordnet hatte, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren „gekippt“. Die Richter vertraten die Meinung, dass auch Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ unterliegen und somit nicht der „2G“-Regel. Unzensuriert berichtete.
Angefochtene Gesetze beim VfGH im Vorverfahren
Die Mediensprecherin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) teilte unzensuriert mit, dass sich Anträge, die in den vergangenen Wochen beim VfGH eingegangen seien und Maßnahmen gegen die „Pandemie“, wie die „2G“-Regel für die Gastronomie oder den „Lockdown“ für Ungeimpfte zum Inhalt haben, derzeit im Vorverfahren befinden.
Das Richterkollegium des VfGH berät wieder im Februar. Ob dann schon alle Stellungnahmen zu den angefochtenen Gesetzen eingelangt sind und ein Urteil zu erwarten ist, steht in den Sternen.