Schlau! Heiko Maas von der aktuellen Kanzlerpartei SPD hat nicht den Gesetzgeber mit der Zensur beauftragt, sondern die privaten Medienbetreiber.

27. November 2021 / 12:35 Uhr

UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert Praxis zur Gängelung der Meinungsfreiheit

Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf den Weg gebracht.
Medienbetreiber als Zensoren
Es sieht eine Löschverpflichtung für gehässige Inhalte im Internet vor, wenn sie das Erlaubte und „Zumutbare“ überschreiten. Und was zumutbar ist, bestimmt der (linke) Zeitgeist, denn als digitale Müllmänner müssen die Medienbetreiber selbst agieren.
Keine Chance, sich rechtlich zu wehren
Das kritisiert nun der UN-Menschenrechtsausschuss. Denn die Regierung hat damit „die Verantwortung für die Entfernung solcher Inhalte den Social-Media-Unternehmen“ zugewiesen – und zwar ohne gerichtliche Kontrolle. Das UN-Gremium zeigt sich „besorgt“, dass Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden, und rügt die Bundesrepublik Deutschland für die „weitreichenden Befugnisse“ des NetzDDG.
Denn diese Auslagerung der Zensur verhindert, dass Betroffene den Rechtsweg beschreiten können, was eine „abschreckende Wirkung auf die Meinungsäußerung im Internet habe“. Das Gremium empfiehlt der Bundesregierung daher, „das Gesetz zu überarbeiten“ und eine rechtssichere Aufsicht und Klageoptionen einzuräumen.
Vermeintliches Ziel nicht erreicht – was dann?
Das vermeintliche Ziel, nämlich weniger „Hass im Netz“, hat das NetzDG übrigens nicht erreicht, wie die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation festhält. Dafür gab es mindestens 13 Staaten eine „Blaupause“ für teils noch stärke Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit.
Die Kritik des UN-Gremiums lässt die durch das NetzDDG ausufernde Beschneidung der Meinungsfreiheit nur erahnen, denn das Gremium ist definitiv dem linken Zeitgeist hörig. So lobt es explizit den „Kampf gegen Hassverbrechen und Hassrede“ und gegen Rechtsextremismus und Rassismus und hängt sich auf an Meldungen „über vielfältige Formen von Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung, LGBTI-Personen, Sinti und Roma, Muslime, Personen jüdischen Glaubens, Flüchtlinge und Migranten, einschließlich gewalttätiger Angriffe und der Schändung religiöser Stätten“.
Anlass links, positive Konsequenz für rechts
Die wahrgenommene Wirklichkeit sieht anders aus. Die Zensoren gehen hauptsächlich gegen rechte Meinungen vor, meist ganz ohne jeden „Hass“, dafür heimatliebend und antisozialistisch. Das ist in den Augen des Mainstreams bereits verwerflich.
Auch wenn die UN-Kritiker durch ihre Brille nicht scharf sehen, so könnte die geforderte „Überarbeitung“ des NetzDDG, den Rechtsweg zu ermöglichen, zu mehr Meinungsvielfalt verhelfen und die linke Lufthoheit zurückdrängen.

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