Wie banal und unnötig stellt sich das offensichtlich rüde Vorgehen eines Wiener-Linien-Mitarbeiters gegen Robert F. dar, der, vom Maskentragen befreit, aus der U3 „gepöbelt“ wurde, wenn man weiß, dass Herr F. heute, Montag, ins Spital eingeliefert wird, um sich morgen seiner lebensnotwendigen Herz-Operation zu unterziehen.
“Sowas kann man sich ja kaufen”
Es war Dienstag, 9. November, als Robert F. mit der U3 vom Westbahnhof zur Hütteldorfer Straße fuhr. Der Mann, schwerst herzkrank, Wasser in der Lunge und vom Tragen der Maske befreit, schilderte die Situation so: In der U-Bahn habe ihn ein Mann mit Wiener-Linien-Logo auf der Jacke verbal attackiert. Auf den Hinweis, dass ich vom Maskentragen befreit sei und dies auch belegen könne, meinte er nur abwertend:
Sowas kann man ja kaufen.
“Als asoziales Arschloch beschimpft”
Auch der Satz, „dann bleiben Sie halt lieber zu Hause“, sei gefallen. Die Stimmung in der U-Bahn wäre derart aufgewiegelt geworden, „dass ich als “asoziales Arschloch” beschimpft wurde und die anderen Fahrgäste mich schon aus dem Zug werfen lassen wollten“. In der Hütteldorfer Straße sei er dann ausgestiegen, übrigens habe dort auch der Wiener-Linien-Mitarbeiter den Zug verlassen.
Keine Reaktion von Wiener Linien
Robert F. hat sich bei den Wiener Linien über das Vorgehen des Mitarbeiters beschwert, bis dato aber noch keine Rückantwort bekommen. Unzensuriert wandte sich heute, Montag, offiziell an die Pressestelle der Wiener Linien mit der Bitte um eine Stellungnahme zu diesem Fall. Allerdings ebenfalls ohne Erfolg. Auf der Webseite der Pressestelle wird zwar versprochen, „Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen“, trotzdem schaffen es acht (!) Pressesprecher des städtischen Unternehmens nicht, eine einfache Anfrage innerhalb von drei Stunden zu beantworten.
Schwerstbehinderter des Lokals verwiesen
Das Erlebnis des Robert F. in der Wiener U-Bahn ist übrigens kein Einzelfall, was Diskriminierungen von Menschen angeht, die vom Maskentragen befreit sind. Wie berichtet, wurde in Oberösterreich ein Schwerstbehinderter wüst eines Lokals verwiesen, obwohl er über ein ärztliches Maskenbefreiung-Attest verfügte.