Im Nachwuchsbereich (für Schwimmer unter 13 Jahren) gilt die Testpflicht mittels PCR Test. Dieser Test hat eine Gültigkeit von 72 Stunden. Für Schwimmer über 13 Jahren gelten die oben angeführten Regeln. Zwischen dem 12. und 13. Geburtstag gilt für die Athleten dieses eine Jahr als Übergangsfrist, um sich in dieser Zeit vollimmunisieren (2 Impfungen) zu lassen.
OSV nicht auskunftsfreudig
„Oben angeführt“ wird, „dass bis auf Widerruf eine Teilnahme an OSV Veranstaltungen lediglich für Personen möglich ist, welche die 2,5 G-Regel entsprechen“. Unzensuriert wollte vom Schwimmverband nun genau wissen, ob sich über 13-Jährige nun impfen lassen müssen, um in Zukunft an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Doch dort gab man sich schweigsam, hier könne nur der Pressereferent Auskunft geben, man möge doch bitte eine Mail schreiben, die man diesem dann zukommen lassen werde, sagte ein OSV-Mitarbeiter am Telefon.
Pressemann beendete Gespräch
Gesagt, getan, doch der Pressemann beantwortete die schriftlichen Fragen gestern, Dienstag, nicht, weshalb sich unzensuriert heute, Mittwoch, nochmals telefonisch an den OSV-Medienmann wandte und ihn mit den Fragen konfrontierte. Dieser aber wunderte sich nur, warum unzensuriert überhaupt Kenntnis über dieses Rundschreiben habe. Als wir – zugegeben, schon etwas genervt -, bemerkten, dass das Rundschreiben ja öffentlich auf der Webseite des OSV zur Einsicht sei, meinte er, dass dies nicht stimme. Von uns darauf hingewiesen, dass er das als Mediensprecher des Verbandes eigentlich wissen müsste und dass wir verwundert seien, dass sich beim Verband anscheinend keiner auskenne, legte er mit der Bemerkung, „das ist frech, damit beende ich das Gespräch“, auf.
Eine Information über den Impfstatus für 13-jährige Wettkämpfer gab es nicht. Warum auch immer.
Steger: „Verband unterwirft sich Corona-Regime“
FPÖ-Sportsprecherin Petra Steger nahm in einer Aussendung zum Rundschreiben Nr. 70 Stellung und meinte:
Der Verband unterwirft sich offenbar dem Corona-Regime der Bundesregierung und tut alles, um die Kinder in Richtung Impfung zu treiben. Die Folge ist klar: Die Kinder – und auch ihre Eltern – werden den Spaß am Schwimmen verlieren und damit aufhören. Und das nach eineinhalb Jahren Corona, wo es den Kindern beinahe gänzlich verunmöglicht wurde, sich sportlich zu betätigen.
Zutritt in öffentliche Bäder mit „3g“
Die Schikanen des Verbandes seien vor allem auch deshalb nicht erklärbar, weil Schulkinder ohnehin bereits in der Schule drei Tests pro Woche über sich ergehen lassen müssen. „Unverständlich ist zusätzlich, dass der Zutritt in die öffentlichen Bäder in Österreich mit einem ‘3g’-Nachweis möglich ist, jetzt aber beim Wettkampfschwimmen offensichtlich nicht mehr ausreichend sein soll“, wundert sich die freiheitliche Sportsprecherin, die auch darauf hinweist, dass sich die FPÖ klar gegen eine Impfpflicht für Sportler ausspricht. Ein entsprechender Antrag wurde in der letzten Sitzung des Parlaments abgelehnt. Die FPÖ werde nicht locker lassen und den Antrag erneut einbringen.