Eineinhalb Jahre nach der sogenannten „Causa Ischgl“ im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen kommt es am 17. September zum ersten einschlägigen Zivilrechtsprozess gegen die Republik Österreich.
Witwe sieht Verantwortung für Tod des Gatten bei der Republik
In der Verhandlung wird es darum gehen, inwieweit die Republik Österreich und ihre Organe im Zusammenhang mit der Anwendung des Epidemiegesetzes eine sogenannte „Schutzgesetzverletzung“ durch eine mutmaßlich nicht entschiedene Anwendung begangen haben oder nicht.
Angestrengt wird das Verfahren gegen die Republik laut Nachrichtenmagazin Profil von der Witwe des ehemaligen Journalisten Hannes Schopf. Ihrer Meinung nach hätten die Gesundheitsbehörden Anfang März 2020 unverzüglich und entschlossen handeln müssen, wie es das damals in Geltung stehende Epidemiegesetz vorgesehen habe.
Reisewarnungen und Skibarschließungen zu spät?
Gestützt wird der Witwen-Anspruch gegen die Republik Österreich als beklagter Partei von einem Verwaltungsrechtsgutachten aus Linz. Verfasst wurde es von Mathis Fister von der Johannes-Kepler-Universität Linz im Auftrag des Verbraucherschutzvereins (VSV).
So geht das Gutachten davon aus, dass spätestens am 5. März 2020 eine Reisewarnung für Ischgl und ab 7. März eine Schließung der Skibars erforderlich gewesen wäre. An diesem Tag reiste Schopf in Ischgl an.
Republik widerspricht der Verantwortung
Die von der Republik mit der Vertretung beauftragte Finanzprokuratur verneint ein Organwalterversagen der Gesundheitsbehörden und sieht ausschließlich das weltweite Coronavirus als tragische Ursache für den späteren Tod von Schopf. Das wird jetzt wohl im Verfahren geklärt werden. Auch die Schadenersatzansprüche der Witwe, die sie geltend macht.