Focus-Online berichtet aktuell über ein brisantes Rechtsgutachten zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Und dabei handelt es sich nicht um irgendein Rechtsgutachten, sondern um eines für das Bundesverfassungsgericht, wo immer noch Anträge anhängig sind, die die „Lockdowns“ und andere Corona-Einschränkungen, allen voran die Schulschließungen, für verfassungswidrig halten.
Inzidenzwert „untauglich“
In dem Gutachten bewertet der Infektiologie-Professor Matthias Schrappe den Inzidenzwert, mit dem die Bundesregierung die Corona-Einschränkungen begründete, „als untauglich, um in Form von Grenzwerten als bestimmender Faktor für Maßnahmen eingesetzt zu werden.“
Schrappe argumentiert:
Wenn ein Indikator grundsätzlich ungeeignet ist, kann dieser auch nicht durch die Einführung eines Grenzwertes geeignet werden.
Das Spiel beginnt von vorne
Das ist wohl der Grund, warum Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plötzlich angekündigt hat, dass die Inzidenz künftig weniger Bedeutung bei der Begründung von Corona-Einschränkungen bekommen soll – für die Bürger dennoch nicht gut, denn das Spiel beginnt nur von vorne.