Medienanwalt Christoph Völk stellt zur Geldforderung von der Frau des ÖVP-Innenministers, Katharina Nehammer, fest, dass es sich bei diesem Schreiben um keine Klage, sondern um eine außergerichtliche Einladung handelt, um einen Vergleich zu schließen. Er rät den Betroffenen, nicht einfach so zu zahlen und sich mit einem Anwalt zu beraten. Zudem sollte jeder den Facebook-Beitrag löschen. Ins Gefängnis, so Völk, komme jedenfalls keiner wegen dieses Beitrages.
https://www.youtube.com/watch?v=zH2Fb2mD0q0
Nehammers Gattin droht: Zahlen oder Klage
Wie berichtet, verlangt die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer von vielen, möglicherweise um die tausend Facebook-Nutzern die Zahlung von 4.500 Euro und droht ihnen andernfalls mit Klage.
Der Grund: Sie sollen auf Facebook ein Posting veröffentlicht oder geteilt haben, in dem fälschlich behauptet wird, Frau Nehammer arbeite für den Maskenhersteller Hygiene Austria.
“Üble Nachrede” steht nicht fest
Dass die Postings tatsächlich, wie vom Anwalt der Frau Nehammer behauptet, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, stehe nicht fest, so Völk gegenüber FPÖ-TV. Es gäbe bis dato keine gerichtliche Entscheidung darüber.
Zugleich wies der Medienanwalt darauf hin, dass es auch Risiken gebe. Sollte der Richter eine strafrechtliche Relevanz feststellen, könnte es durchaus sein, dass man als Medieninhaber eine Entschädigung zahlen müsse. Auch zu einer Geldstrafe könnte eine Person, die das Posting teilte, verurteilt werden. Und auch zivilrechtliche Ansprüche wären möglich. Das aber wäre alles offen.
Juristische Hilfe vom FPÖ-Parlamentsklub
Der FPÖ-Parlamentsklub bietet den Opfern dieses Einschüchterungsversuchs jedenfalls eine Hilfestellung an. Wenn auch Sie diesen Brief bekommen haben, schicken Sie die Unterlagen per Mail an [email protected].