Die Festnahme und die von der Polizei dabei angewendete Körperkraft war einem 58-jährigen Mann aus Steyr in Oberösterreich, der beim „Corona-Spaziergang“ im März teilnahm, völlig unbegreiflich. Er klagte und bekam jetzt vor Gericht Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizei muss Kosten des Verfahrens ersetzen
Die Polizei von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer hat bei den Corona-Demos anscheinend nicht immer rechtskonform gehandelt. Untersagungen wurden später von Gerichten aufgehoben, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigte Personen freigesprochen – und jetzt hat das Landesverwaltungsgericht in Oberösterreich festgestellt, dass die Festnahme des Mannes rechtswidrig war. Die Landespolizeidirektion muss ihm nun auch die Kosten des Verfahrens von 2.397, 20 Euro ersetzen.
Festnahme nur letztmögliches Mittel
Der Rechtsanwalt des Mannes, Martin Pfeil, sagte gegenüber unzensuriert:
Das Landesverwaltungsgericht ist unserer Argumentation zur Gänze gefolgt. Der einschreitende Polizeibeamte war nicht berechtigt, die Aushändigung des Führerscheins mithilfe einer Festnahme durchzusetzen. Nicht nur, dass in Österreich für Österreicher keine allgemeine Ausweispflicht besteht, hätte der Polizist die Identität unseres Mandanten etwa durch das simple Fragen nach Namen und Adresse bei gleichzeitiger Überprüfung dieser Daten mithilfe seines Mobiltelefons feststellen können. Das hat der Polizist jedoch unterlassen, weswegen die Festnahme schon aus diesem Grunde rechtswidrig war. Eine Festnahme darf immer nur als letztmögliches Mittel angewendet werden.
Landespolizeidirektion erbat Bedenkzeit
Der Steyerer fühlt sich durch das Urteil bestätigt, nichts Unrechtes getan zu haben. Weil der Vertreter der Landespolizeidirektion Oberösterreich Bedenkzeit erbeten hat, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Strafe für’s Transparent-Halten
Die Polizei in Oberösterreich hat sich mit ihren unverständlichen Amtshandlungen nicht das erste Mal im Zuge von Corona-Demos blamiert. So musste ein Verfahren gegen drei Personen ebenfalls in Steyr, die zu 160 Euro Geldstrafe verdonnert worden waren, weil sie ein Transparent in die Höhe gehalten hatten, eingestellt werden. Unzensuriert berichtete.