Der Londoner High Court hat einer “Gender”-Kritikerin nun doch nochRecht gegeben.

16. Juni 2021 / 22:22 Uhr

England: Großer juristischer Sieg für “Gender”-Kritikerin

Im Vereinigten Königreich war Maja Forstater von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden, da sie sich von der „Transgender“-Szene distanziert hatte. Das Arbeitsgericht hatte dem Arbeitgeber Recht gegeben. Nun errang sie jedoch einen spektakulären Sieg vor dem Gericht in höherer Instanz.

Die Biologie bestimmt das Geschlecht

Forstater hält nicht viel von „Trans-Personen“ (Männer, die sich als Frauen fühlen und so auftreten und anders herum). Ihrer Ansicht nach bestimmt nicht die persönliche Identifikation das Geschlecht, sondern die Biologie. Insbesondere auch den dadurch abgeleiteten „Gender“-Sprachgebrauch lehnt sie ab. Diese Ansichten tat sie auch in sozialen Medien kund. Die Folge war eine Kündigung durch ihren Arbeitgeber, dem amerikanischen Unternehmen Center for Global Developement.


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Zahllose Kritiker fürchten Berufsverlust

Sie zog daraufhin vor das Arbeitsgericht, das ihrem Arbeitgeber Recht gab. Das Urteil war ein Schock für zahllose Angestellte und Arbeiter, die Forstaters Ansichten teilen. Die Menschen hätten um ihren Arbeitsplatz Angst haben müssen, wenn sie etwa gegen „genderfreie Toiletten“ sind oder wenn sie ihre E-Mails nicht „genderneutral“ formulieren würden. Besonders verstörend war das Verhalten der Gewerkschaft, die eigentlich den Gekündigten zu unterstützen hat: Diese solidarisierte sich mit dem Arbeitgeber und kündigte an, Mittel gegen „Transphobie“ bereitzustellen.

Neues Urteil könnte Signalwirkung haben

Dies ließ aber Forstater nicht auf sich sitzen und ging in die höhere Instanz. Der Londoner High Court urteilte nun spektakulär für sie. Wie Die Tagespost berichtet, verkündete das Gericht, dass die Äußerungen vom Equality Act geschützt seien, einem Gesetz, dass Arbeitnehmer umfassend vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützt. Über den Verlust ihres Arbeitsplatzes müsse neu geurteilt werden. Das Urteil könnte nun im ganzen Land und darüber hinaus eine Signalwirkung haben. Die Kritik am „Gendern“ ist immer noch erlaubt.


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